Gemäß einem Bericht von www.gegen-hartz.de,
Der Gesetzesvorschlag des Bundesarbeitsministers, der 100%-Sanktionen beim Bürgergeld vorsieht, stößt auf Kritik seitens des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. Die geplanten Sanktionen zur vollständigen Streichung der Regelleistung bei Arbeitsverweigerung werden als unangemessen und verfassungswidrig abgelehnt. Tacheles weist darauf hin, dass die angestrebten Haushaltseinsparungen äußerst fragwürdig sind und dass die notwendigen Sanktionen, um das Einsparvolumen zu erreichen, in der Praxis nicht realisierbar wären.
Die geplante Gesetzesänderung birgt das Risiko von Rechtsunsicherheit und Behördenwillkür. Sie umgeht verfassungsrechtliche Normen im Existenzsicherungsrecht und zeigt einen Mangel an Regelungen zur Sicherung des Existenzminimums auf. Die Verschärfung der Sanktionen wird zudem als kontraproduktiv für die Integration von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt betrachtet und trägt zur gesellschaftlichen Polarisierung bei.
In Anbetracht dieser Bedenken fordert der Verein Tacheles die ersatzlose Streichung der geplanten Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Auch die Jobcenter äußern Kritik und sehen die Vollsanktionen nicht als geeignetes Mittel, um Leistungsbeziehende in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die geplante Gesetzesänderung stößt also nicht nur auf Widerstand seitens der Erwerbslosenvereine, sondern auch bei den Jobcentern. Die fehlenden verlässlichen Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen und die mangelnde Evidenz beeinflussen die Ernsthaftigkeit und Umsetzbarkeit des Gesetzesvorschlags. Dies könnte zu Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt und in der Finanzbranche führen.
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