Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche
Die Verbraucherzentrale NRW rät Verbrauchern, im Falle eines unerwarteten Besuchs oder Anrufs immer skeptisch zu bleiben und keine persönlichen Daten preiszugeben. Stattdessen sollten die Zählerstände selbst abgelesen und dem Stromversorger gemeldet werden. Ein unerwarteter Besuch sollte beim Kundenservice des Stromversorgers überprüft werden.
Was tun, wenn man Opfer der Betrugsmasche geworden ist?
Wenn man Opfer der Betrugsmasche geworden ist, sollte man den unberechtigten Vertrag möglichst schnell widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Zudem wird empfohlen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Energieanbieter anrufen und nochmal nachfragen
Die Stadtwerke Duisburg empfehlen den Verbrauchern, bei einem unerwarteten Besuch eines Stromablesers die Mitarbeiter-ID und das Unternehmen zu überprüfen. Auch beim Kundenservice des Stromversorgers kann nachgefragt werden, ob der Besuch angekündigt wurde und ob es sich tatsächlich um einen Mitarbeiter des Stromversorgers handelt.
Vorsicht ist geboten
Der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW betont die Wichtigkeit von Achtsamkeit im Umgang mit persönlichen Daten. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass Betrüger ständig neue Methoden entwickeln, um an sensible Informationen zu gelangen. Eine gesunde Portion Skepsis und Vorsicht könne dabei helfen, sich vor Betrug zu schützen.
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