Gemäß einem Bericht von www.t-online.de, stehen zum Ende des Jahres 2023 verschiedene Neuerungen an, die Verbraucher betreffen. Der Artikel berichtet über die möglichen Auswirkungen der Nebenkostenabrechnung, den Winterfahrplan der Deutschen Bahn, die Steuererklärung 2019 und die Strom- und Gaspreise.
Nebenkostenabrechnung:
Die jährliche Nebenkostenabrechnung für 2022, die im Dezember 2023 eintrifft, könnte aufgrund gestiegener Energiepreise zu Nachzahlungen führen. Sollte die Abrechnung nach dem 31. Dezember 2023 erfolgen, entfällt die Pflicht zur Nachzahlung, sofern der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat.
Winterfahrplan der Bahn:
Mit dem neuen Fahrplan der Deutschen Bahn ab dem 10. Dezember 2023 ändern sich Preise für Flextickets um rund 5 Prozent. Die Bahncard 25 verteuert sich um drei Euro auf 62,90 Euro im Jahr.
Steuererklärung 2019:
Die Frist für die Steuererklärung für das Jahr 2019 endet am 31. Dezember 2023. Wer die Formulare später einreicht, verliert das Recht auf eine Erstattung, die im Durchschnitt bei 1.095 Euro liegt.
Strom- und Gaspreise:
Verbraucher sollen trotz auslaufender Preisbremsen bis Ende März 2024 vergünstigte Tarife erhalten, wenn weiterhin Geld aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds fließen darf.
Die Neuerungen zum Ende des Jahres 2023 haben potenziell große Auswirkungen auf den Markt und die Finanzbranche. Vermieter und Mieter müssen mit Nachzahlungen oder Fristen bei der Nebenkostenabrechnung rechnen, während die Preisanpassungen im Bahnverkehr und die Steuererstattung für Veränderungen im Portemonnaie sorgen können. Zudem könnten die Strom- und Gaspreise weiterhin vergünstigt bleiben, was für Verbraucher von Vorteil wäre. Insgesamt ist es wichtig, sich über die jeweiligen Neuerungen zu informieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um finanzielle Auswirkungen zu minimieren.
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