Gemäß einem Bericht von www.waz-online.de, sollten Reisende im Vorfeld ihres Herbsturlaubs auch die möglichen Schwierigkeiten berücksichtigen, die durch Flugverspätungen oder -streichungen entstehen können. Im Falle einer Verspätung von mindestens drei Stunden haben Verbraucher Anspruch auf Entschädigung. Darüber hinaus bestehen spezifische Regelungen für Flugausfälle und die möglichen Auswirkungen auf den Flugpreis, die Reisenden, laut einem Bericht der Verbraucherzentrale Niedersachsen, mitgeteilt werden.
Erfahren Reisende mindestens zwei Wochen vorher, dass sich die Flugzeiten am geplanten An- und Abreisetag ändern, müssen sie das meist so hinnehmen. Allerdings können bestimmte Umstände, wie die Beeinträchtigung der Nachtruhe oder ganzer Reisetage, als Reisemangel eingestuft werden und den betroffenen Passagieren Ansprüche sichern. Im Fall von Flugausfällen muss die Airline den betroffenen Passagieren drei Optionen anbieten: Kostenerstattung, alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder eine Beförderung zu einem geeigneten Zeitpunkt. Zusätzlich können Passagiere bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigung geltend machen, wobei die Höhe der Entschädigung von verschiedenen Faktoren abhängt.
Ein weiteres wichtiges Urteil stammt vom Bundesgerichtshof, der die Fluggastrechte zusätzlich gestärkt hat. Demnach haben EU-Fluggäste bei Verspätungen auch dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn die Verspätung bei einem Teilflug außerhalb der EU eintritt, solange die Flugreise in der EU begonnen hat. Der BGH entschied außerdem, dass Fluggäste Anspruch auf die vollständige Erstattung der Kosten haben, wenn nur ein Teil der Flugreise annulliert wird, vorausgesetzt, die gesamte Flugreise wurde einheitlich gebucht.
Die neuen Regelungen und Urteile ermöglichen es den Passagieren, ihre Rechte bei Flugverspätungen und -annullierungen besser durchzusetzen und führen zu einer Stärkung des Verbraucherschutzes im Luftverkehr. Reisende sollten daher im Falle von Unannehmlichkeiten stets gut informiert sein und ihre Ansprüche geltend machen.
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