Gemäß einem Bericht von www.merkur.de, dürfen Menschen mit Schwerbehinderung nun früher in Rente gehen, ohne Abzüge befürchten zu müssen. Die Altersgrenze für den Renteneintritt wurde angehoben, und Schwerbehinderte des Jahrgangs 1964 können nun mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Die Voraussetzungen für eine frühe Rente mit Schwerbehinderung sind, dass man bei der Beantragung mindestens einen Schwerbehindertengrad von 50 haben und mindestens auf 35 Jahre Versicherungsjahre kommen muss. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann sogar bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen. Die Abzüge staffeln sich wie folgt: für ein Jahr früher 3,6 Prozent, für zwei Jahre früher 7,2 Prozent und für drei Jahre früher 10,8 Prozent.
Die Auswirkungen auf den Markt und die Finanzbranche könnten vielfältig sein. Zum einen könnten Kreditinstitute und Versicherungen ihre Angebote an die veränderten Rentenbedingungen anpassen müssen, um Schwerbehinderten gerecht zu werden. Zudem könnte sich die Nachfrage nach Beratungsleistungen bei der Deutschen Rentenversicherung und Sozialverbänden erhöhen, da sich viele Schwerbehinderte bezüglich einer sinnvollen Rentenoption beraten lassen möchten.
Insgesamt ist zu erwarten, dass die neuen Regelungen einen Einfluss auf das Rentensystem und die Finanzbranche haben werden, da eine größere Anzahl von Schwerbehinderten früher in den Ruhestand treten wird und dadurch verschiedene finanzielle und soziale Aspekte berücksichtigt und gemanagt werden müssen.
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