Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt, die ab dem 1. Januar 2029 in Kraft treten soll. Die Änderungen erlauben weiterhin alle Heizungsarten, einschließlich Öl- und Gasheizungen, und streben eine schrittweise Modernisierung von Heizsystemen an. Laut NDR bleibt der Betrieb von Gas- und Ölheizungen bis 2045 erlaubt, jedoch wird ein deutlicher Anstieg der Betriebskosten für fossile Brennstoffe prognostiziert.
Anstelle der bisher geltenden 65-Prozent-Regelung für den Einsatz erneuerbarer Energien in neuen Heizungen wurde ein flexiblerer Ansatz gewählt. Ab 2029 müssen neue Heizungen jedoch einen zunehmend höheren Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen verwenden, darunter Biomethan; insgesamt sind 10 Prozent vorgesehen. Experten der Verbraucherzentrale SH empfehlen den Anschluss an dieses System zu meiden und stattdessen auf Wärmepumpen zu setzen, die derzeit ähnlich hoch gefördert werden, wie die Kosten einer neuen Gasheizung.
Kosten und Verbraucherschutz
Die Verbraucherzentrale SH warnt vor erheblichen Kosten, die auf die Nutzer von fossilen Brennstoffen zukommen werden. Die Investitionskosten für die Aufnahme von Biogas in das Erdgasnetz, einschließlich Reinigung und Aufbereitung, könnten mehrere Millionen Euro betragen. Laut einer Evaluierung, die im Jahr 2030 durchgeführt werden soll, bleibt auch das Ziel des Klimaschutzgesetzes unberührt.
Eine neue Einspeiseanlage für Biogas ist notwendig, um den aktuellen Anteil von 1 Prozent im schleswig-holsteinischen Gasnetz bis 2029 auf 10 Prozent zu erhöhen. Der Austausch alter Heizungsanlagen durch moderne, effiziente Techniken wird als entscheidend betrachtet, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu senken. In diesem Zusammenhang wird das neue Gesetz auch umfangreiche Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen und den Ausbau der Fernwärmeangebote bereitstellen.
Technologieoffenheit und Flexibilität
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz will eine technologieoffenere und flexiblere Lösung für Gebäudeeigentümer bieten. Einzelne Gebäudetypen sollen maßgeschneiderte Lösungen erhalten. Der Kompromiss zwischen Union und SPD beinhaltet auch, dass Eigentümer neben Wärmepumpen und Fernwärme auch moderne Gas- und Ölheizungen einbauen können. Der Technologiemix von Wärmepumpen, Hybridlösungen und Biomasse soll die Wärmeversorgung der Zukunft effizienter und klimafreundlicher gestalten.
In innerstädtischen Gebieten wird zudem an Übergangslösungen gearbeitet, um den spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ziel ist es, Sanierungsprojekte zu ermöglichen und gleichzeitig Sicherheit für Eigentümer zu schaffen. Im Rahmen dieser Reform wird auch ein neues Gesetzestext erarbeitet, der im Frühjahr 2026 vorgestellt werden soll.
Für weitere Informationen: NDR, Tagesschau, Bundeswirtschaftsministerium.