Die Berliner Sparkasse hat vor Gericht eine Niederlage erlitten, wodurch Kunden möglicherweise Rückerstattungen erhalten können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen unangekündigte Kostenerhöhungen der Sparkasse geklagt, was zur Entscheidung des Gerichts im Sinne der Kunden führte. Die Berliner Sparkasse hatte die Kontoführungsgebühren mehrmals ohne Zustimmung der Kunden erhöht, was das Gericht als unzulässig ansah. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband können Kunden nun auf Rückzahlungen hoffen, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Das Berliner Kammergericht bestätigte die Sichtweise der Verbraucherzentrale und Kunden der Berliner Sparkasse könnten sich auf potenzielle Rückerstattungen freuen. Es wurde festgestellt, dass die Ansprüche verjährt sein könnten, was zu einer Prüfung einer möglichen Revision seitens der Verbraucherschützer führte. Diese Sammelklage wurde von rund 1.200 Kunden unterstützt, die unzufrieden mit den einseitigen Gebührenerhöhungen waren.
Das Urteil gegen die Berliner Sparkasse könnte auch Auswirkungen auf Kunden anderer Banken haben, die ähnliche unangemessene Gebührenerhöhungen vorgenommen haben. Zu den betroffenen Banken gehören laut Berichten die Postbank, Deutsche Bank, ING Diba, Commerzbank und Sparkasse Ulm. Kunden, die zwischen Januar 2018 und April 2024 unerwünschte Gebührenänderungen feststellen, könnten Anspruch auf Rückerstattungen haben. Die Verbraucherzentrale stellt hierfür Musterschreiben zur Verfügung, die Kunden nutzen können, um zu viel gezahltes Geld zurückzufordern.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betonte, dass die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre nicht rechtens seien und Kunden das Recht haben, diese Gelder von ihrer Bank zurückzufordern. Es wird empfohlen, die Kontoauszüge ab Januar 2018 zu prüfen, um festzustellen, ob unerwünschte Gebührenerhöhungen vorgenommen wurden. Wenn dies der Fall ist, können Kunden aktiv werden und eine Rückerstattung beantragen.