Die Geflügelpest breitet sich zurzeit in Niedersachsen aus, was zu einer Erhöhung der Stallpflicht für größere Geflügelbestände in mehreren Landkreisen geführt hat. Bei dieser Maßnahme steht der Tierschutz im Fokus. Trotz der Stallpflicht können Eier aus Bio- und Freilandbetrieben weiterhin als solche verkauft werden, um den Betrieben finanzielle Entlastung zu bieten und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden. Früher galt, dass Tiere nur bis zu 16 Wochen eingestallt werden durften, um als Freilandeier markiert zu werden; diese Regelung ist nun aufgehoben worden.

Wie Volksstimme berichtet, halten Bio-Betriebe die Haltungsbedingungen auch unter den neuen Stallpflichtregelungen aufrecht, die dem Tierwohl entsprechen. Dazu gehören ökologisches Futter, Lebensraum in kleineren Herden, Tageslichteinfall im Stall und mehr Platz im Vergleich zu Hennen in Freiland- und Bodenhaltung. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Haltungsbedingungen für Legehennen in Freiland- und Bodenhaltung grundsätzlich vergleichbar sind.

Stallpflicht und der Zugang zu Futter

Bei einer Stallpflicht müssen Freilandtiere Zugang zu Raufutter haben, das auch als Beschäftigungsmaterial dient. Verbraucher werden ermutigt, trotz der Stallpflicht weiterhin Freilandeier zu kaufen, um lokale Betriebe zu unterstützen. In einigen Landkreisen gibt es zudem noch keine Stallpflicht, wodurch Eier von Hühnern mit Freilandauslauf weiterhin im Handel erhältlich sind.

Die Geflügelpest, auch als aviäre Influenza bekannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die hauptsächlich Hühner und Puten betrifft, jedoch auch andere Vögel empfänglich macht. Laut LAVES kann die Erkrankung durch hochpathogene aviäre Influenzaviren, wie H5N8, zu hohen Verlusten bei Nutzgeflügel führen.

Die Symptome der Geflügelpest umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit und Atemnot. Insbesondere wildlebende Wasservögel spielen eine Rolle als Reservoir für das Virus und können es verbreiten, ohne selbst zu erkranken. Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, müssen geflügelhaltende Betriebe strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.

Im Falle eines Nachweises der Geflügelpest bei Wildgeflügel können Veterinärbehörden ein Aufstallgebot für Hausgeflügel erlassen. Hobbyhalter sollten den Kontakt zu Wildvögeln vermeiden und im Verdachtsfall das örtliche Veterinäramt benachrichtigen. Dennoch bleibt der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern unbedenklich, solange diese bei üblichen Kochtemperaturen zubereitet werden, da das Virus abgetötet wird.

Die aktuellen Regelungen sind ein Kompromiss, der es erlaubt, die landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen und gleichzeitig die Gesunderhaltung der Tiere zu gewährleisten. Verbraucher können durch ihre Kaufentscheidungen dazu beitragen, lokale Landwirtschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen der Geflügelpest zu helfen.