Die Verhandlung über die Entziehung von beschlagnahmten Clan-Immobilien am Berliner Landgericht führte dazu, dass die beiden Angeklagten, Karim R. und Abdulrahim M., nicht persönlich erschienen sind, sondern von ihren Anwälten vertreten wurden. Das Verfahren konzentriert sich auf fünf Grundstücke und Wohnungen im Gesamtwert von etwa zehn Millionen Euro, die der arabischstämmigen Großfamilie R. zugeordnet werden, zu der Karim R. gehört.
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass diese Immobilien mit Erlösen aus Straftaten erworben wurden. Die Ermittler gehen davon aus, dass Karim R. und Abdulrahim M. zwischen 2013 und 2019 mehrere Immobilien erworben haben, wobei die Herkunft des Geldes in Frage gestellt wird. Ob diesen Männern die Vorwürfe nachgewiesen werden können, bleibt abzuwarten.
Die Anwälte der Angeklagten argumentierten, dass die Gelder für die Immobilien aus dem Vermögen der Eltern- und Großeltern stammen und betonten, dass ihr Mandant nichts mit Straftaten von Verwandten zu tun hat. Sie bezeichneten die Ansprüche der Staatsanwaltschaft als unrechtmäßig und behaupteten, dass die Vermögenswerte nicht aus Straftaten stammen.
Die Verteidigung wies darauf hin, dass frühere gerichtliche Entscheidungen die Einziehung von Immobilien abgelehnt haben, da nicht nachweisbar war, dass sie mit illegalen Mitteln finanziert wurden. Die Anwälte betonten die Stigmatisierung ihres Mandanten durch die Staatsanwaltschaft und forderten ein faires Verfahren ohne Vorurteile. Das Gericht plant insgesamt 25 Verhandlungstage für den Prozess.