Am Amtsgericht Braunschweig hat ein wegweisendes Urteil zur Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen für Aufsehen gesorgt. In dem Fall (Az.: 112 C 1575/24) stellte das Gericht fest, dass Versicherungen verpflichtet sind, innerhalb einer Frist von vier Wochen über die Regulierung von Unfallschäden zu entscheiden. Verspätungen über diese Frist hinaus können für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben.

Der Fall bezog sich auf eine Autofahrerin, die im April Ansprüche an die Versicherung des Unfallgegners stellte. Im Mai änderte sie ihre Forderung von einer fiktiven Abrechnung zu einer konkreten Reparaturrechnung, zusätzlich forderte sie auch Mietwagenkosten. Trotz dieser klaren Forderungen reagierte die Versicherung über Monate hinweg nicht und erkannte die Ansprüche erst nach Einreichung einer Klage an. Das Gericht wies zudem den Versuch der Versicherung zurück, die Prozesskosten der Klägerin zu tragen.

Fristen und rechtliche Rahmenbedingungen

Das Gericht stellte klar, dass eine Prüffrist von maximal vier Wochen in Fällen ohne „außergewöhnliche Komplexität“ als angemessen erachtet wird. Eine Umstellung auf die Erstattung einer Reparaturrechnung verlängert die Frist nur minimal um höchstens zwei Wochen. Die Entscheidung stärkt die Position von Unfallopfern, was auch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) betont.

Betroffene Geschädigte haben das Recht, angemessene Fristen zur Klärung ihrer Schadensansprüche zu setzen. Nach dem Eingang aller notwendigen Belege darf der gegnerische Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer die Zahlung des Schadensersatzes nicht unnötig hinauszögern. Laut der Rechtsprechung ist eine Frist von vier bis acht Wochen für die Prüfung der Ansprüche allgemein ausreichend, abhängig von der Falllage. In der Praxis benötigen Versicher fast immer deutlich länger für die Bearbeitung.

Rechte der Geschädigten

Die oftmals fehlende Reaktion seitens der Versicherer oder das Verweisen auf angeblich fehlende Unterlagen sind für Geschädigte nicht akzeptabel. Betroffene müssen sich nicht mit solchen Begründungen auseinandersetzen. Auch das Abwarten auf den Eingang der amtlichen Ermittlungsakten ist nicht erforderlich. Stattdessen steht es den Geschädigten frei, eine angemessene Frist zur Entscheidung zu setzen. Sollte diese ergebnislos verstreichen, können sie rechtlich gegen die Versicherung vorgehen und Klage erheben.

Durch diese klaren Vorgaben wird die Position der Geschädigten im Verfahren nach einem Verkehrsunfall nachhaltig gestärkt und sorgt für mehr Transparenz in der Schadensregulierung.

Für weitere Informationen über die Regelungen zur Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen besuchen Sie T-Online und Kanzlei Heskamp.