Die Berliner Sparkasse hat kürzlich ein Urteil gegen sich erhalten, welches entschieden hat, dass die Erhöhung der Gebühren für Girokonten seit 2016 ohne die aktive Zustimmung der Kunden unzulässig war. Verbraucherschützer hatten die Klage vor dem Berliner Kammergericht eingereicht, und die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf Kunden anderer Sparkassen haben.
Infolge des Urteils könnten Kunden der Berliner Sparkasse mit Rückzahlungen rechnen, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass die Sparkasse die Gebühren mehrfach ohne Einholung der Zustimmung erhöht hat, beispielsweise durch die Umstellung von einem ‚Girokonto Comfort‘ auf ‚Giro Pauschal‘ mit einer einseitigen monatlichen Gebührenerhöhung um drei Euro.
Obwohl das Gericht die Klage als begründet ansieht, wurden Ansprüche auf Rückzahlungen, die vor 2018 entstanden sind, als verjährt erklärt. Die Verbraucherschützer prüfen nun eine Revision und argumentieren, dass die Verjährungsfrist erst mit dem Bekanntwerden des Sachverhalts durch die Kunden beginnen sollte, wie vom Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2021 bestätigt wurde.
Neben Kunden der Berliner Sparkasse könnte das Urteil auch andere Sparkassen-Kunden betreffen. Eine ähnliche Klage gegen die Sparkasse Köln/Bonn ist derzeit ausgesetzt, um das Ergebnis des Berliner Falls abzuwarten. Kunden haben Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank besagen, dass Kunden den Änderungen zustimmen, wenn sie innerhalb von zwei Monaten keinen Widerspruch einlegen. Trotz möglicher Rückerstattungsansprüche weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass Banken die Konten kündigen könnten, nachdem ein Anspruch geltend gemacht wurde.