Die Berliner Sparkasse hat ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden die Gebühren für Girokonten erhöht, was nach einem aktuellen Gerichtsurteil als unzulässig angesehen wird. Dieses Vorgehen könnte Auswirkungen auf andere Sparkassen-Kunden haben, die ähnliche Situationen erleben. Verbraucherschützer und die Sparkassen haben schon seit einiger Zeit darüber gestritten, ob die Gebührenerhöhungen ohne Zustimmung der Kunden rückgängig gemacht werden sollen.
Die Verbraucherzentrale hatte vor dem Berliner Kammergericht geklagt und argumentiert, dass die Berliner Sparkasse mehrfach Gebühren erhöhte, ohne die explizite Zustimmung der Kunden einzuholen. Ein konkretes Beispiel war die einseitige Erhöhung der monatlichen Gebühr des ‚Girokonto Comfort‘ auf ‚Giro Pauschal‘ im Jahr 2016 um drei Euro. Die Sparkasse verweigerte zunächst, die Überzahlungen zurückzuerstatten, was zu einer Sammelklage der Verbraucherschützer führte.
Das Gericht entschied in wesentlichen Punkten zugunsten der Verbraucherschützer, wies jedoch darauf hin, dass Ansprüche auf Rückzahlungen vor 2018 bereits verjährt sind. Die Verbraucherschützer prüfen nun eine Revision und argumentieren, dass die Verjährungsfrist erst mit der Kenntnis des Sachverhalts durch die Kunden beginnen sollte. Ein vorheriges Urteil des Bundesgerichtshofs von 2021 bestätigte, dass Banken die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen, um Gebühren zu erhöhen.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Sparkassen-Kunden haben, da ähnliche Klagen gegen die Sparkasse Köln/Bonn bereits laufen und auf das Berliner Urteil gewartet wird. Kunden haben Anspruch auf Rückerstattung, wenn die AGB der Bank besagen, dass Änderungen automatisch zustimmt werden, wenn innerhalb von zwei Monaten kein Widerspruch erfolgt. Jedoch haben viele Banken ihre AGB bereits geändert, und Kunden könnten ihr Konto kündigen müssen, nachdem ein Rückerstattungsanspruch geltend gemacht wurde.