Die Berliner Sparkasse unterlag vor Gericht in einem Fall, bei dem Verbraucherschützer gegen unangekündigte Kostenerhöhungen vorgingen. Das Gericht entschied zugunsten der Kunden, die nun Anspruch auf Rückerstattungen haben. Die Sparkasse hatte die Kosten ohne explizite Zustimmung der Kunden erhöht, was nun als unrechtmäßig erachtet wurde.
Das Berliner Kammergericht bestätigte die Position der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und ermöglicht den Kunden, auf Rückzahlungen zu hoffen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die Berliner Sparkasse hatte mehrfach ohne Genehmigung der Kunden die Kontoführungsgebühren erhöht, was zu Sammelklagen führte. Obwohl das Gericht die Ansprüche als verjährt betrachtet, prüfen die Verbraucherschützer eine Revision.
Das Urteil könnte auch Kunden anderer Banken betreffen, bei denen ähnliche unangekündigte Gebührenerhöhungen vorgenommen wurden. Bankkunden werden ermutigt, ihre Kontoauszüge zu prüfen, um festzustellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlungen haben. Die Verbraucherzentrale bietet ein Musterschreiben an, das Kunden an ihre Bank senden können, um zu viel gezahltes Geld einzufordern. Experten, wie Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, bestätigen, dass Kunden berechtigt sind, diese Gebührenerhöhungen zurückzufordern, da sie als unwirksam gelten.