Verbraucherschutz

Gerichtsurteil bestätigt: Kunden könnten Tausende Euro von ihrer Bank zurückfordern

So fordern Sie Ihr Geld erfolgreich zurück - Expertentipps und Anleitungen

Kunden der Sparkasse müssen in der Regel eine monatliche Kontoführungsgebühr zahlen. Hinzu kommen gelegentlich Gebühren für Überweisungen oder Kontoauszüge. In der Vergangenheit haben die Sparkassen die einzelnen Gebühren erhöht, ohne die Kunden umfassend zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen. Das Bundesgerichtshof hat ein solches Vorgehen bereits im Jahr 2021 als unrechtmäßig erklärt. In einem neuen Urteil hat das Berliner Kammergericht dieses Urteil nun bestätigt, mit weitreichenden Folgen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Sparkasse Berlin geklagt, da das Geldinstitut bestimmte Entgelte ohne Zustimmung der Kunden erhöht hatte. Die Sparkasse hat die monatliche Gebühr für das „Girokonto Comfort“ einseitig um drei Euro erhöht, ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen. Das Gerichtsverfahren hat ergeben, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind, und Kunden haben Anspruch auf Rückerstattung.

Nicht nur Sparkasse-Kunden sind betroffen, sondern auch Kunden anderer Banken. Beispielsweise erhöhte die Postbank die monatliche Gebühr für das Giro-Plus-Konto, die Deutsche Bank erhöhte die Gebühren für verschiedene Konten, die ING Diba führte erstmals eine monatliche Gebühr für das Girokonto ein, die Commerzbank erhöhte die Gebühren für das Premium-Konto, und die Sparkasse Ulm erhöhte die Gebühren für das Girokonto. Kunden, die seit dem 1. Januar 2018 höhere Gebühren zahlen, haben Anspruch auf Rückerstattung, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Um sich die zu viel gezahlten Gebühren von der Bank zurückzuholen, sollten Kunden ihre Kontoauszüge der vergangenen Jahre prüfen und prüfen, ob sie Anspruch auf Rückerstattung haben. Ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale kann dabei helfen, das Geld zurückzufordern. Es wird empfohlen, das Musterschreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Kunden sollten die Kontoführungsgebühren auf ihren Kontoauszügen zwischen Januar 2018 und dem aktuellen Monat vergleichen und die Differenz einfordern. Es ist wichtig, die Gebührenerhöhungen seit Januar 2018 zu berücksichtigen, um das zurückzufordernde Geld korrekt zu berechnen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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