Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland müssen ihren Versicherten bestimmte Grundniveau-Gesundheitsbehandlungen finanzieren. Ein kürzlich geplantes Gesetz, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, sieht vor, dass Homöopathie weiterhin von den Krankenkassen bezahlt wird. Zu den Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) typischerweise übernimmt, gehören der klassische Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Standardimpfungen und die Therapie schwerer oder langwieriger Erkrankungen.
Die genauen Regelungen, welche Kosten die Krankenkassen decken müssen, werden durch das Sozialgesetzbuch festgelegt. Die Versicherten haben Anspruch auf eine angemessene medizinische Behandlung, die ihren Bedürfnissen entspricht und ökonomisch vertretbar ist. Es besteht jedoch keine spezifische Vorgabe bezüglich bestimmter Leistungen, da die Deckung verschiedener Leistungen je nach Krankenkasse variieren kann.
Krankenkassen decken typischerweise die Kosten für den Großteil der Medikamente, wobei ein Eigenanteil zu leisten ist. Für stationäre Behandlungen im Krankenhaus fällt in der Regel ein Eigenanteil von 10 Euro pro Tag an, wobei Unterkunft im Mehrbettzimmer und allgemeine Pflegeleistungen inklusive Verpflegung gewährleistet sind. Bezüglich psychotherapeutischer Behandlungen, Brillen oder Kontaktlinsen sowie Schönheitseingriffen wie Bleaching gelten spezifische Regeln für die Kostenerstattung durch die Krankenkassen.