Gemäß einem Bericht von www.n-tv.de,
Bei Glatteis oder Schnee kann der Weg zur Arbeit zu einer echten Herausforderung werden. Was sollten Beschäftigte wissen – auch im Falle eines Unfalls auf dem Arbeitsweg?
Das Gesetz besagt, dass ein Recht auf Arbeit im Homeoffice bei Schneefall oder Glätte nicht automatisch gewährt wird. Die Entscheidung, von zu Hause aus zu arbeiten, muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn man aufgrund von Glatteis oder Schneefall zu spät zur Arbeit kommt, kann die Verspätung nachgearbeitet werden, wenn gleitende Arbeitszeiten gelten. Andernfalls gibt es keine Vergütung für die ausgefallene Zeit. Eine Abmahnung aufgrund von Verspätung kann ebenfalls ausgesprochen werden.
Bei Unfällen auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sind Beschäftigte über Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt jedoch nur Gesundheitsschäden ab, nicht jedoch Sachschäden.
Im Falle eines Wegeunfalls sind Durchgangsärzte gefragt, die spezialisierte Fachärzte sind und den weiteren Behandlungsverlauf koordinieren.
Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt könnten bedeuten, dass Unternehmen vermehrt Homeoffice-Vereinbarungen treffen, um Unfälle aufgrund von Glätte zu verhindern. Darüber hinaus könnten Verspätungen aufgrund von Witterungsbedingungen zu Produktivitätsverlusten führen. Beschäftigte können Unfälle auf dem Arbeitsweg durch Versicherungen abdecken, sollten jedoch über die eingeschränkte Deckung für Sachschäden informiert sein. Dies könnte dazu führen, dass Beschäftigte verstärkt auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen, um das Unfallrisiko zu minimieren.
Die Marktbedingungen könnten sich also dahingehend ändern, dass vermehrt auf flexiblere Arbeitsregelungen und alternative Transportmöglichkeiten zurückgegriffen wird. Dies könnte sich wiederum auf den Verkauf von Fahrkarten und die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auswirken.
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