Der Internetkonzern Google steht vor Veränderungen, nachdem die Verbraucherzentrale Bayern erfolgreich gegen das Unternehmen geklagt hat. Das Landgericht München I hat entschieden, dass Google auf seiner Plattform Google One in Zukunft einen Kündigungsbutton anbieten muss. Google One ist ein Bezahldienst für zusätzlichen Cloud-Speicherplatz, bei dem Nutzer monatlich für erweiterte Kapazitäten bezahlen können. Obwohl Google mittlerweile eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche hinzugefügt hat, strebte die Verbraucherzentrale Bayern mit der Klage an, dass Google eine Unterlassungserklärung abgibt und sich dazu verpflichtet, den Button dauerhaft auf der Plattform bereitzustellen.
Tatjana Halm, eine Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, begrüßte das Urteil als Erfolg für die Einhaltung des geltenden Rechts, auch durch große Unternehmen wie Google. Die Entscheidung des Gerichts zielt darauf ab, die Kündigungsmöglichkeiten für Verbraucher zu vereinfachen, indem ein benutzerfreundlicher Kündigungsbutton direkt auf der Plattform verfügbar ist. Diese Maßnahme knüpft an bereits existierende Vorschriften an, die seit Juli 2022 die Einbindung eines Kündigungsbuttons für verschiedene online abschließbare Verträge wie Mobilfunkverträge, Abonnements von Streamingdiensten und Zeitschriften vorschreiben. Trotz dieser Regelung hat eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gezeigt, dass noch immer jeder fünfte davon betroffene Anbieter bisher keinen entsprechenden Button implementiert hat. Die Gerichtsentscheidung gegen Google trägt somit dazu bei, den Schutz und die Rechte der Verbraucher im digitalen Raum zu stärken und eine transparentere Abwicklung von Verträgen zu gewährleisten.