Die grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsbereich kann für Boots- und Yachtbesitzer erhebliche Konsequenzen haben. Robert Perger, Versicherungsexperte bei SeaHelp, klärt über dieses Thema auf. Grobe Fahrlässigkeit unterscheidet sich von einfacher Fahrlässigkeit durch eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt. Im Wassersportbereich bezieht sich grobe Fahrlässigkeit auf die missachtung der Regeln der guten Seemannschaft, die die grundlegenden Fertigkeiten für einen sicheren Umgang mit Wasserfahrzeugen darstellt.
Die Entscheidung, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, basiert auf der großen Missachtung der Regeln guter Seemannschaft. Diese Regeln beziehen sich auf verantwortungsvolles Handeln unter Berücksichtigung von Praktiken zur Vermeidung von Schäden und Gefahren. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Wassersportbereich sind das Abwenden der Aufmerksamkeit während der Schiffsführung oder das Nichtbeachten lebenswichtiger Sicherheitsmaßnahmen wie das Abschalten eines Herds an Bord.
Im Falle grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit liegt beim Versicherungsnehmer. In der Kaskoversicherung kann grobe Fahrlässigkeit in den meisten Fällen dazu führen, dass Leistungen des Versicherers gekürzt oder ausgeschlossen werden. Es ist daher ratsam, die Regeln guter Seemannschaft immer zu befolgen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Bei Fragen zu Yachtversicherungen und grober Fahrlässigkeit können sich Interessenten an Robert Perger, SeaHelp-Versicherungsexperte, wenden. SeaHelp bietet umfassende Versicherungsmöglichkeiten für Boots- und Yachtbesitzer an, die auf langjähriger Erfahrung und Expertise in der Branche basieren. Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung können SeaHelp-Mitglieder jederzeit Kontakt aufnehmen.