Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) plant auch im Jahr 2026 umfangreiche Förderungen für Unternehmen im Güterkraftverkehr. Diese Unterstützung reicht von der Ausbildung über die Weiterbildung bis hin zu spezifischen Maßnahmen für Umweltschutz und Sicherheit. Die Antragsfristen für die verschiedenen Programme sind offiziell bekanntgegeben worden, wobei der Start der Anträge sich aufgrund der Haushaltsfreigabe 2025 und der Bearbeitung von Verwendungsnachweisen verzögerte, wie trans.info berichtet.
Besonders im Fokus stehen die Programme zur Unterstützung betrieblicher Ausbildungen, beispielsweise für Lkw-Fahrer, sowie Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende im Güterkraftverkehr. Der erste Stichtag zur Antragstellung ist der 14. Januar 2026, ab 9 Uhr, für die Programme „Ausbildung“ und „Weiterbildung“. Der zweite Termin folgt am 14. April 2026, ebenfalls um 9 Uhr, für die Kategorie „Umweltschutz und Sicherheit“.
Förderkonditionen im Detail
Die Förderung im Bereich Ausbildung sieht vor, dass Unternehmen bis zu 70% der Kosten für die dreijährige Ausbildung von Lkw-Fahrern übernehmen können. Für mittlere Unternehmen beträgt der Fördersatz bis zu 60%, während andere Antragsteller bis zu 50% erhalten. Die maximale Fördersumme pro Ausbildungsverhältnis beläuft sich auf bis zu 50.000 Euro.
Bei den Weiterbildungsmaßnahmen kommt es darauf an, dass es sich um freiwillige Schulungen mit mindestens vier Unterrichtsstunden handelt. Förderfähige Unternehmen erhalten bis zu 1.050 Euro pro Lkw für Kleinst- und Kleinunternehmen, 900 Euro für mittlere Unternehmen und 750 Euro für andere. Zu beachten ist, dass gesetzlich vorgeschriebene Schulungen nicht förderfähig sind.
Fokus auf Umweltschutz und Sicherheit
Für das Programm „Umweltschutz und Sicherheit“ können Unternehmen Kosten für effizienzsteigernde Maßnahmen an Lkw ab 3,5 Tonnen angeben. Hier beträgt der Fördersatz bis zu 80% der Ausgaben, mit einer maximalen Förderhöhe von 2.000 Euro pro Fahrzeug und einem jährlichen Limit von 33.000 Euro pro Unternehmen. Die De-Minimis-Beihilfen dürfen in einem Zeitraum von drei Jahren nicht über 300.000 Euro liegen. Diese Förderungen sind besonders wichtig, um den ökologischen Fußabdruck im Güterkraftverkehr zu verringern und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen, wie verkehrsrundschau.de erläutert.
Die Anträge müssen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bewilligt werden. Unternehmen, die im Güterkraftverkehr tätig sind und über in Deutschland zugelassene Lkw (mindestens 3,5 Tonnen zGG) verfügen, sind antragsberechtigt. Während der Förderperiode sind ein Erstantrag und bis zu zwei Folgeanträge möglich, um die Unterstützung optimal nutzen zu können.