Gemäß einem Bericht von www.badische-zeitung.de, ist der Grundfreibetrag, also das Existenzminimum, das allen arbeitenden Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen muss, um sich lebensnotwendige Dinge leisten zu können, zum Januar gestiegen. Für Singles lag der Betrag 2023 bei 10.908 Euro, für Ehepaare bei 21.816 Euro. 2024 steigt er auf 11.604 Euro beziehungsweise 23.208 Euro. Wer im Jahr nicht mehr als den Grundfreibetrag verdient, muss keine Einkommensteuer berappen. Verdient man doch mehr, wird der Lohn oder das Gehalt erst ab dieser Grenze besteuert.
Die Anhebung des Grundfreibetrags hat direkte Auswirkungen auf die Einkommensteuer, da Einkommen erst ab dem neuen Betrag besteuert wird. Für das Jahr 2024 bedeutet dies, dass Einkommen erst ab dem 11.605ten Euro besteuert wird, beziehungsweise bei Ehepaaren ab dem 23.209ten Euro. Dadurch sollen allen Arbeitnehmenden mindestens 967 Euro netto im Monat zur Verfügung stehen – das sind 58 Euro mehr als im Jahr 2023. Seit 2013 ist der Grundfreibetrag jährlich erhöht worden, was zu einer kontinuierlichen Entlastung der Arbeitnehmer führt.
Durch die Anpassung des Grundfreibetrags erhalten Steuerzahler mehr Geld in der Tasche, da sie erst ab einem höheren Einkommen Steuern zahlen müssen. Dies kann dazu beitragen, die Kaufkraft zu stärken und die Konsumausgaben zu erhöhen. Zudem kann die Anpassung des Grundfreibetrags als eine Form der Einkommensumverteilung betrachtet werden, da insbesondere Geringverdiener von der Steuerentlastung profitieren.
Die Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen durch Werbungskosten oder andere absetzbare Ausgaben weiter zu drücken, kann es Steuerzahlern ermöglichen, Steuern zu sparen oder im Optimalfall eine Steuerrückerstattung zu erhalten. Insgesamt kann die Anpassung des Grundfreibetrags für 2024 eine positive Auswirkung auf die finanzielle Situation der Bürgerinnen und Bürger haben.
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