Gemäß einem Bericht von www.morgenpost.de, gibt es aktuell die Möglichkeit für bestimmte Rentnerinnen und Rentner durch den Härtefallfonds eine Extrazahlung zu erhalten. Dies betrifft vor allem ältere Menschen, die aus der DDR stammen. Die Beantragung dieser Zahlung muss jedoch schnell erfolgen, da die Frist zum Ende Januar endet.
Der Härtefallfonds wurde Anfang des letzten Jahres von der Ampel-Koalition eingeführt, um offene Rentenansprüche aus der Ost-West-Rentenüberleitung auszugleichen. Dies betrifft beispielsweise Rentenzahlungen für in der DDR geschiedene Frauen oder Zusatzrenten für verschiedene Berufsgruppen. Es steht eine Summe von einer halben Milliarde Euro zur Verfügung.
Anspruchsberechtigt sind bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Je nach Bundesland können Berechtigte eine Zahlung zwischen 2500 und 5000 Euro erhalten.
Diese Zahlungen müssen selbstständig bei der „Stiftung Härtefallfonds“ beantragt werden und die Frist für den Antrag endet am 31. Januar 2024. Ursprünglich war der 30. September des vergangenen Jahres vorgesehen, jedoch wurde die Frist verlängert, da bis zu diesem Zeitpunkt relativ wenig Menschen einen Antrag gestellt hatten.
Die Einführung des Härtefallfonds und die Verlängerung der Frist für den Antrag können dazu führen, dass mehr Menschen von der Möglichkeit der Extrazahlung erfahren und diese beantragen. Dies kann dazu beitragen, dass bestimmte Rentnerinnen und Rentner finanziell entlastet werden und somit auch Auswirkungen auf den Konsum und die Wirtschaft haben. Außerdem zeigt dies eine Maßnahme seitens der Regierung zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern in besonderen finanziellen Situationen.
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