Die Diskussion über den Austausch veralteter Heizungsanlagen gewinnt zunehmend an Dringlichkeit. Laut hallanzeiger.de sind viele Eigentümer nach wie vor davon überzeugt, dass ihre alten Heizungen weiterhin einwandfrei funktionieren werden. Diese Annahme kann jedoch kostspielig sein, besonders im Hinblick auf die steigenden CO2-Abgaben, die ab 2026 in Kraft treten werden.
Die Verbraucherzentrale warnt davor, zögerlich zu sein, da dies möglicherweise dazu führen könnte, dass Interessierte keine finanzielle Unterstützung für eine Heizungsmodernisierung erhalten. In Anbetracht begrenzter Fördertöpfe ist es daher entscheidend, rechtzeitig zu handeln.
Heizungsalternativen und -beratung
Ein wichtiger Schritt vor dem Tausch der Heizung ist, die individuellen Bedürfnisse sowie die Gegebenheiten des eigenen Objekts zu prüfen. Der „Ratgeber Heizung“ der Verbraucherzentrale bietet eine umfassende Unterstützung. Er erläutert die Vor- und Nachteile verschiedener Heizsysteme, darunter Brennwertkessel, Holzheizungen, Photovoltaikanlagen, Elektroheizungen, thermische Solaranlagen und Hybrid-Wärmepumpen.
Des Weiteren enthält der Ratgeber Checklisten zur Prüfung der Eignung der Heizungsvarianten für das eigene Zuhause sowie einen Schritt-für-Schritt-Plan zur Umsetzung des Heizungstauschs. Ein interaktives Online-Tool hilft den Eigentümern zudem, die Wirtschaftlichkeit der Investitionen zu ermitteln. Der Ratgeber umfasst 240 Seiten und kann über den Shop der Verbraucherzentrale oder telefonisch unter T +49 211 913801-555 bestellt werden. Er ist auch in Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
Neue Förderungen ab 2024
Für all jene, die eine Heizungsmodernisierung planen, gibt es aufregende Neuigkeiten. Wie das Bundeswirtschaftsministerium informiert, tritt die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Förderung unterstützt den Austausch alter fossiler Heizungen durch Systeme, die auf erneuerbaren Energien basieren, mit Zuschüssen von bis zu 70 % der Investitionskosten.
Bundesminister Robert Habeck hebt die soziale Ausrichtung der Förderung hervor, die insbesondere Geringverdiener begünstigt. Vermieter und die Wohnungswirtschaft kommen ebenfalls in den Genuss von Förderungen, die mit einer Grundförderung von 30 % ausgestattet sind. Zudem werden Effizienzmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch ebenfalls finanziell unterstützt.
Besondere Konditionen für Niedrigeinkommen
Für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro gibt es einen Einkommensbonus von 30 %. Außerdem profitieren Antragsteller, die ihre alte Heizung schnell austauschen, von einem Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 %, der alle zwei Jahre ab 2028 sinkt. Die maximal förderfähigen Investitionskosten sind gestaffelt; 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt über die KfW, voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024. Interessierte sollten sich nicht nur auf die Heizungsförderung konzentrieren, denn auch Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen können bis zu 20 % betragen, maximal jedoch 60.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich wird ein neuer Kredit von bis zu 120.000 Euro für eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro angeboten.
Insgesamt bietet der bevorstehende Heizungstausch viele Chancen. Wer rechtzeitig handelt und sich informiert, kann von wertvollen Zuschüssen profitieren und somit sowohl Geld sparen als auch zum Klimaschutz beitragen.