Finanzen

Hessengeld: Über 100 Millionen Euro für Familien und bezahlbares Wohnen!

Ministerpräsident Boris Rhein zufolge setzt das Hessengeld ein starkes Zeichen für Familien und bezahlbares Wohnen in Hessen. Aktuell sind beeindruckende 108 Millionen Euro Hessengeld zugesagt, um Familien beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Diese Maßnahme steht im Kontext der steigenden Nachfrage nach Wohnraum im Bundesland.

Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz teilte mit, dass die Zufriedenheit unter den Antragsstellern bei 75 % liegt. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori unterstrich die Bedeutung des Hessengelds als wichtiges Instrument der Wohnungspolitik und die große Nachfrage, die damit verbunden ist. Gottfried Milde von der WIBank verwies auf die langjährige Zusammenarbeit mit der Hessischen Landesregierung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Zahlen und Fakten zum Hessengeld

Bereits ausgezahlt wurden rund 7,3 Millionen Euro Hessengeld an insgesamt 4.552 Familien, und bis dato wurden nahezu 7.000 Anträge bewilligt. Dies verdeutlicht den Erfolg des Programms, wenngleich es einen Unterschied zwischen bewilligten Anträgen und ausgezahltem Geld gibt. Im Durchschnitt werden pro Antrag etwa 15.500 Euro Hessengeld bewilligt.

Das Hessengeld wird über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt. Interessierte Familien müssen sich jedoch im Vorfeld digital um die Förderung bewerben. Anträge müssen online eingereicht werden, inklusive Scans wichtiger Dokumente wie Ausweisen und Kaufverträgen. Notariell beurkundete Kaufverträge sind ebenfalls erforderlich.

Forderungen und Voraussetzungen

Die Förderkonditionen des Hessengelds sehen vor, dass Käufer maximal 20.000 Euro erhalten können, wobei für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich 5.000 Euro zur Verfügung stehen. Um die Auszahlung zu erhalten, müssen Hessengeld-Empfänger innerhalb von drei Jahren nachweisen, dass sie in die Immobilie eingezogen sind. Hierfür sind zudem weitere Unterlagen, wie die Meldebescheinigung aller einziehenden Personen, erforderlich.

  • Erforderliche Unterlagen für die Bearbeitung:
    • Grunderwerbsteuerbescheid
    • Steuer-ID aller förderberechtigten Personen (Eigentümer, Kinder)

Ergänzende Unterlagen, wie Geburtsurkunden für weitere Kinder oder Vertretungsvollmachten bei minderjährigen Erwerbern, müssen gegebenenfalls hochgeladen werden. Die Antragsunterlagen müssen in einem bestimmten Format vorliegen: maximal 4,8 MB je Dokument, ausschließlich als Schwarz-Weiß-Scans und im PDF-Format.

Weitere Informationen über das Hessengeld sind auf der Website www.hessengeld.de verfügbar. Beratungen zu dem Programm finden auch auf der Jubiläumsmesse 2025 in Wächtersbach sowie am 62. Hessentag in Bad Vilbel statt.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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