
Am 4. Juni 2025 tagte der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum des Hessischen Landtags. Auf der Tagesordnung standen mehrere Gesetzentwürfe, die von verschiedenen Fraktionen eingebracht wurden. Dazu gehört unter anderem das Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Straßengesetzes, auch bekannt als Hessisches Radwegebaubeschleunigungsgesetz, das von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht wurde. Weitere relevante Punkte sind das Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an der Windenergie- und Photovoltaiknutzung in Hessen, in Form des Hessischen Photovoltaik- und Windenergie-Beteiligungsgesetzes (HPWEBG), ebenfalls von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sowie ein Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes, der im Zuge des Zweiten Bürokratieabbaugesetzes behandelt wurde.
Zusätzlich waren Anträge zu klimaschutzbezogenen Themen auf der Tagesordnung, darunter auch ein Entschließungsantrag von CDU und SPD, der sich dem Klimaschutz widmet. Dringliche Anträge der AfD thematisierten die Kosten von Klimaschutz und Klimaneutralität sowie die geplante Schließung des Bayer-Crop-Science-Standorts in Frankfurt-Höchst. Weitere Berichte und Anträge beschäftigten sich mit der Verkehrsinfrastruktur in Hessen und der Finanzierung neuer Schienenverkehre.
Förderung erneuerbarer Energien
Im Kontext dieser Gesetzentwürfe und Anträge zeigt sich ein wachsendes Augenmerk auf die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Nach der Richtlinie (EU) 2023/2413, die am 20. November 2023 in Kraft trat, sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Steigerung der erneuerbaren Energien umsetzen. Das Ziel sieht vor, dass bis 2030 mindestens 42,5 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Dieser Aspekt wird durch die auf dem Treffen des hessischen Ausschusses diskutierten Gesetzentwürfe besonders relevant.
Die EU-Richtlinie beinhaltet zudem die Einführung von Beschleunigungsgebieten für Projekte im Bereich erneuerbare Energien, in denen die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Bis spätestens 21. Mai 2025 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie umsetzen und bereits bis zum 1. Juli 2024 teilweise Regelungen bezüglich der Genehmigungsverfahren in Kraft setzen. Laut der aktuellen Gesetzgebung ist eine massive Anstrengung beim Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich, um das Ziel zu erreichen, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent der Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen stammen.
Die Beteiligung der Länder und Verbände an dem Gesetzentwurf fand bereits im April 2024 statt, und die Stellungnahmen sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht worden. Der überarbeitete Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett am 24. Juli 2024 beschlossen.
Insgesamt reflektiert die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum die gegenwärtigen Herausforderungen und Bemühungen, die umweltfreundliche Energieerzeugung voranzutreiben und gleichzeitig den Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und dem Klimaschutz gerecht zu werden. Der politische Diskurs in Hessen ist untrennbar mit den übergeordneten Zielen der EU verknüpft, welche die Energiewende und die Förderung erneuerbarer Energien umfassen.