In den letzten Monaten haben mehrere offene Immobilienfonds eine Abwertung erfahren oder mussten vorübergehend für Rückgaben geschlossen werden. Dies betrifft insbesondere Fonds wie den Wohnen ZBI (Union Investment), der eine Abwertung um etwa 17% im Sommer 2024 verzeichnete, und den Leading Cities Invest (Kanam Grund), dessen Anteile seit Dezember 2023 um insgesamt 28% gefallen sind. Betroffene Anleger sehen sich nun eingeschränkten Zugriff auf ihr investiertes Geld gegenüber, da eine Schließung bei einem Fonds zwar keinen Insolvenzstatus bedeutet, jedoch den Zugang zu Kapital stark einschränkt. Die Verbraucherzentrale rät zu einer kritischen Prüfung von Abfindungsangeboten, insbesondere aus dem Ausland, um vermeidbare Verluste zu verhindern. Diese Informationen stammen aus einem Bericht der Verbraucherzentrale.
Die Ursachen für den Druck auf offene Immobilienfonds sind vielschichtig. Laut Union Investment sind externe Faktoren wie die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, Inflation und gestiegene Zinsen ursächlich dafür, dass der Markt für Wohnimmobilien in eine „Schockstarre“ gefallen ist. Aus diesem Grund hat beispielsweise der Wertgrund Wohnselect D seit dem 15. Januar 2026 einen Rückgabestopp verhängt. Zudem wurde die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen beim Wohnen Deutschland (Industria / IntReal) seit dem 26. Februar 2026 ausgesetzt. Die festgestellten Börsenpreise von Immobilienfonds sind oft niedriger als die Anteilspreise der Fondsgesellschaften, was die Lage der Anleger weiter erschwert.
Rechte der Anleger und mögliche Schadensersatzansprüche
Anleger, die von diesen Entwicklungen betroffen sind, sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Schadensersatzansprüche oder Rückabwicklungen in Betracht kommen. Beispielsweise haben Gerichte wie das Landgericht Stuttgart und das Landgericht Münster bereits Schadensersatz zugesprochen, wenn Fonds als sichere Anlage verkauft wurden, jedoch bei den Investoren ein erforderlicher Zugang zu Geld nicht gegeben war. Die Beweislast liegt in diesen Fällen beim Anleger, weshalb ein Basisinformationsblatt sowie eine Geeignetheitserklärung von großer Bedeutung sind.
Ein weiteres Beispiel ist der Wohnen ZBI Fonds, der im Dezember 2023 eine unzureichende Risikoeinstufung hatte. Die Verbraucherzentrale bezeichnete diese Einstufung als irreführend und fordert eine Herabstufung auf die Risikoklasse sechs, was als sehr hoch eingestuft wird. Diese irreführende Risikoeinstufung könnte dazu führen, dass Anleger, die den Fonds gekauft hätten, unter anderen Voraussetzungen investiert hätten. Kanzleien wie Tilp sehen rechtliche Grundlagen für Anleger, die nach dem 1. Januar 2023 investiert haben. Auch Anleger, die zuvor investiert haben, sollten Ansprüche geltend machen, insbesondere um Verjährungsfristen nicht verstreichen zu lassen, wie es in einem weiteren Bericht der Süddeutschen Zeitung beschrieben wird.
Marktentwicklungen und Vorschriften
Ein weiterer berichteter Umstand ist, dass Anleger ihre Fondsanteile kündigen können, solange Rückgaben erlaubt sind. Die Haltefrist beträgt üblicherweise 24 Monate, während die Rückgabefrist meist 12 Monate umfasst. Bei einer Schließung des Fonds können diese Fristen ändern, und Anteile müssen in der Regel über die Börse verkauft werden, oft zu niedrigeren Preisen. Während die Möglichkeit, Verkäufe abzuwarten, eine Erholung der einzelnen Anteilspreise bringen könnte, birgt sie zugleich das Risiko, dass die Preise weiter fallen oder eine Abwicklung des Fonds erfolgt.
Insgesamt verwalten offene Immobilienfonds derzeit rund 130 Milliarden Euro und haben im vergangenen Jahr netto fast sechs Milliarden Euro abgezogen. Der Druck auf die Anleger wächst, da viele Menschen offene Immobilienfonds als attraktive Alternativen zu anderen Anlageformen wie Festgeldkonten oder Bundesanleihen erachteten. Angesichts dieser Entwicklungen ist es ratsam, frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Optionen zu erkunden, wie etwa die Berechtigung zu Schadensersatzansprüchen gegen beratende Banken. Die Verbraucherzentralen bieten hierbei Ersteinschätzungen an, um betroffenen Anlegern eine fundierte Grundlage zu schaffen.