
Die Element Insurance AG befindet sich seit dem 1. März 2025 im endgültigen Insolvenzverfahren, ein Schritt, der vom Amtsgericht Charlottenburg aufgrund der finanziellen Überschuldung des Unternehmens bestätigt wurde. Hinter dieser Entscheidung steht die Mitteilung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die bereits am 20. Dezember 2024 erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt hatte die BaFin bereits ein Neugeschäftsverbot verhängt, nachdem der Rückversicherungsschutz gekündigt wurde. In den letzten Monaten war die Zahl der Verträge stark gesunken, da viele Versicherte nach der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ihre Policen gekündigt haben.
Aktuell sind rund 320.000 Verträge von der Insolvenz betroffen. Hierzu zählen Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Das bedeutet für die betroffenen Kunden, dass sie ihre Ansprüche bis spätestens 31. Mai 2025 anmelden müssen. Diese Anmeldung erfolgt nicht direkt bei Element, sondern beim Insolvenzverwalter, der für die Bearbeitung aller ausstehenden Schadensfälle und Prämienrückzahlungen zuständig ist. In einem Schreiben hat die BaFin alle betroffenen Versicherungsnehmer informiert und rät dazu, auch eigenständig aktiv zu werden, insbesondere wenn die Versicherung über Kooperationspartner wie Friday, hepster oder Panda abgeschlossen wurde.
Wichtige Informationen für Versicherte
Für viele Kunden stellt sich außerdem die Frage nach dem Versicherungsschutz, der seit dem 1. April 2025 rechtlich erloschen ist. Die meisten Verträge endeten automatisch einen Monat nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das bedeutet, dass Versicherte dringend neuen Versicherungsschutz organisieren sollten, um Deckungslücken zu vermeiden. Offene Schadensfälle sind von der Insolvenz betroffen, jedoch ist unklar, wann und in welcher Höhe diese Ansprüche beglichen werden können, da dies von der Gesamthöhe der Forderungen abhängt.
- Ansprüche aus Schadensfällen werden vorrangig aus dem Sicherungsvermögen des Unternehmens beglichen.
- Versicherte sollten ihre Vertragsunterlagen überprüfen, um den tatsächlichen Risikoträger zu identifizieren.
- Das Online-Portal www.element-insolvenz.de steht zur Verfügung, um Ansprüche anzumelden.
- Juristischer Rat oder Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen wird empfohlen.
Die Element Insurance AG war als digitaler Versicherer aktiv und trat häufig als White-Label-Versicherer auf, was bedeutet, dass viele Kunden möglicherweise nicht direkt unter ihrem Namen versichert waren. Die BaFin betont, dass Versicherte insbesondere darauf achten sollten, wem gegenüber sie im Schadensfall Ansprüche geltend machen können.
Die Situation bleibt angespannt, und die Unsicherheit über die Auszahlung von Ansprüchen kann zu zusätzlichen Sorgen führen. Daher ist es für betroffene Kunden entscheidend, schnell zu handeln und ihre Ansprüche rechtzeitig anzumelden, um mögliche finanzielle Verluste zu minimieren. Weitere Informationen bezüglich der Ansprüche und der Möglichkeiten zur Meldung werden den Betroffenen per Briefpost zugesandt, wobei die Frist zur Anmeldung der Ansprüche am 31. Mai 2025 abläuft. Für ergänzende Unterstützung können sich die Versicherten auch an die BaFin wenden, die jedoch keine individuelle Beratung bietet.