Instagram hat im November 2025 eine neue Funktion für „Creator-Konten“ eingeführt, die es Nutzern ermöglicht, ihre Stimme für Meta AI zur Verfügung zu stellen. Diese Innovation erlaubt es Dritten, mit der eigenen Stimme neue Videos zu erstellen, was potenziell zu Inhalten führen kann, die die betroffene Person niemals tatsächlich geäußert hat. Standardmäßig ist diese Funktion deaktiviert, Nutzer müssen sie aktivieren, um sie zu nutzen. Eine Anleitung zur Überprüfung dieser Einstellungen ist auf der Plattform verfügbar und beinhaltet das Öffnen des Profils, den Zugriff auf die Einstellungen und das Anpassen des Schalter für die Original-Audioaufnahmen.

Die Einführung dieser Funktion kommt in einer Zeit, in der die Nutzung von Nutzerdaten für KI-Trainingszwecke heiß diskutiert wird. So beantragten Verbraucherschützer einen Eilantrag gegen Meta, um die Nutzung von Personendaten ohne Einwilligung zu unterbinden. Das Oberlandesgericht Köln entschied jedoch, dass Meta keine Datenschutzverstöße begangen hat und die Verwendung öffentlicher Social-Media-Daten für KI-Trainingszwecke zulässig ist. Dies gilt insbesondere, solange die Nutzer über ihre Rechte informiert sind und die Möglichkeit haben, Widerspruch einzulegen oder ihre Profile auf „nicht-öffentlich“ zu stellen.

Datenschutz und KI-Training

Im Beschluss des OLG Köln vom 23. Mai 2025 wurde festgestellt, dass Meta die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhält, indem es nur öffentliche Daten von erwachsenen Nutzern für das Training seines Sprachmodells „LLaMA“ verwendet. Die Entscheidung beruht auf einer dreistufigen Prüfung, die sicherstellt, dass ein legitimes Interesse an der Datenverwendung besteht und die Rechte der betroffenen Personen nicht überwiegen. Dabei sind auch Maßnahmen zur Deidentifizierung und zu transparenter Kommunikation mit den Nutzern von Bedeutung.

Die Herausforderungen beim Datenschutz und beim Umgang mit KI-Technologien sind nicht zu unterschätzen. Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen nachweisen, dass sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich der Erstellung von Risikobewertungen und der Implementierung technischer Schutzmaßnahmen. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes.

Rechtslage und Nutzerrechte

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte sich gegen die Nutzung von Daten durch Meta ausgesprochen, da sie eine fehlende Einwilligung der Nutzer anprangerte. Trotz der laufenden Diskussionen über den Datenschutz hat das Gericht die Interessen von Meta anerkannt und die Datennutzung als rechtmäßig eingestuft. Dies bedeutet, dass die Nutzer nun bis zum 26. Mai 2025 Widerspruch gegen die Verwendung ihrer Daten einlegen können, bevor Meta AI in Betrieb genommen wird und die Daten umfassend eingesetzt werden.

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Insgesamt zeigt die Entwicklung um Meta AI und die neuen Funktionen auf Instagram die Spannungen zwischen Innovation, Nutzerrechten und Datenschutz deutlich auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese juristischen Fragen weiterentwickeln und welche Auswirkungen sie auf die Nutzung von sozialen Medien und künstlicher Intelligenz haben werden.

Für weitere Informationen können die entsprechenden Details auf den Webseiten Verbraucherzentrale NRW, LTO und KPMG abgerufen werden.