Gemäß einem Bericht von www.faz.net,
Urteile schaffen idealerweise Rechtsfrieden und Rechtssicherheit. Aber die Realität sieht oft anders aus, wie das Beispiel des zähen Streits um sogenannte Fiktionsklauseln zeigt. In der Vergangenheit haben Geldinstitute Massenhaft Gebühren erhöht, ohne dass die Kunden ausdrücklich zustimmten. Dies geschah aufgrund von AGB-Klauseln, nach denen es ausreichte, wenn die Bankkunden der Änderung nicht widersprachen.
Der Bundesgerichtshof hat im April 2021 diesem Treiben ein Ende gesetzt. Die Banken haben daraufhin versucht, die Zustimmung zu den Entgelterhöhungen mittels einer Flut von Briefen und Kündigungsschreiben einzuholen. Obwohl dies größtenteils gelang, war die ganze Aktion mit viel Aufwand und Ärger verbunden.
Die Kreditwirtschaft hat daraufhin kräftig Lobbyarbeit betrieben, um stillschweigende Zustimmungen bei Massengeschäften gesetzlich zu ermöglichen. Justizminister Marco Buschmann hat nun mit einem Vorschlag reagiert, den Verbraucherschützer als Beleg dafür nehmen, dass dem FDP-Minister die Interessen der Geldhäuser wichtiger sind als die der Bankkunden.
Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass mit dem Vorschlag nicht alle Schutzwälle wegbrechen würden. Die Verbraucher müssten stärker darauf achten, wie Banken und Sparkassen Verträge ändern. Auch wenn dies unbequem sein mag, ist Achtsamkeit in eigenen Finanzangelegenheiten nicht unzumutbar.
Als Finanzexperte ist es wichtig, die möglichen Auswirkungen auf den Markt und die Finanzbranche zu analysieren. Eine gesetzliche Neuregelung, die stillschweigende Zustimmungen bei Massengeschäften ermöglicht, könnte zu einer verstärkten Transparenz und Aufmerksamkeit bei Vertragsänderungen seitens der Verbraucher führen. Dies könnte dazu führen, dass Banken und Sparkassen verpflichtet sind, ihre Kunden klarer und rechtzeitig über Vertragsänderungen zu informieren, was letztendlich zu einer gesteigerten Verbraucherzentrierung in der Finanzbranche beitragen könnte.
Den Quell-Artikel bei www.faz.net lesen