
Ein kürzlich vor dem Landgericht Meiningen gefälltes Urteil bringt viel Aufmerksamkeit auf die Herausforderungen, die Betroffene bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus der privaten Unfallversicherung erleben können. Der Fall dreht sich um eine schwerwiegende Schulterverletzung, die einem Sportler bei einer Übung entstand. Trotz eines medizinischen Gutachtens, das unfallbedingte Invalidität mit 30 % bestätigte, zahlte die HUK-Coburg nicht.
Der Betroffene erlitt einen Riss oder Anriss mehrerer Sehnen der Rotatorenmanschette, wobei insbesondere die Sehnen des Supraspinatus, Subscapularis sowie die lange Bizepssehne betroffen waren. Diese Verletzungen führten zu einer dauerhaften Bewegungseinschränkung des Arms, weswegen der Fall als klassischer Invaliditätsfall in der privaten Unfallversicherung angesehen wurde. Dennoch hielt die HUK-Coburg den Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den Funktionsbeeinträchtigungen für nicht nachweisbar und verweigerte jegliche Zahlung.
Gerichtliche Auseinandersetzungen und Gutachten
Der Versicherer stützte seine Ablehnung auf die Aussage eines Zweitgutachters, der ohne vollständige Unterlagen und unter Missachtung vorliegender ärztlicher Befunde eine Behauptung aufstellte. Der Mandant sah sich nach diesen Rückschlägen gezwungen, Klage einzureichen, da er ohne spezialisierten Rechtsanwalt nicht weiterkam. Das Gericht bestellte daraufhin einen unabhängigen Sachverständigen, der dem Versicherer widersprach und deutlich machte, dass die Schulterverletzungen eindeutig auf das Unfallereignis zurückzuführen seien.
In der Verhandlung über mögliche Vorinvaliditäten und Mitwirkungsanteile an Krankheiten und Gebrechen stellte sich heraus, dass der Gutachter beide Sachverhalte nicht klar voneinander abgrenzen konnte. Der Rechtsanwalt des Klägers argumentierte, dass der Versicherer in Bezug auf den Mitwirkungsanteil beweisfällig sei, was das Gericht ebenfalls erkannte.
Vergleich und Ausblick
Nach scharfer gerichtlicher Auseinandersetzung bot die HUK-Coburg schließlich eine Zahlung in Höhe von 13.000 € an, die der Mandant akzeptierte. Dieses Urteil verdeutlicht, wie schwierig es für Versicherte sein kann, ihre Ansprüche durchzusetzen. Private Unfallversicherungen neigen oft dazu, Zahlungen zu vermeiden, insbesondere durch die Verneinung der Kausalität und das Argumentieren von Abzügen wegen vorheriger Invaliditäten.
Versicherte sollten sich nicht von pauschalen Ablehnungen einschüchtern lassen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte durchzusetzen. Weitere Informationen zu den Herausforderungen und Ansprüchen bei Schulterverletzungen in der Unfallversicherung können auf schneider-law.de nachgelesen werden.