Die Berliner Sparkasse musste eine juristische Niederlage einstecken, nachdem Verbraucherschützer wegen unangekündigter Kostenerhöhungen geklagt hatten. Das Kammergericht gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband Recht und entschied, dass die Sparkasse ohne Zustimmung der Kunden die Gebühren weder neu einführen noch erhöhen durfte. Dies führte dazu, dass Kunden nun mit Rückzahlungen rechnen können, sobald das Urteil rechtskräftig wird.
Die Berliner Sparkasse hatte die Kosten mehrfach erhöht, ohne die aktive Zustimmung der Kunden einzuholen. Dies geschah beispielsweise durch die Umstellung des ‚Girokonto Comfort‘ auf ‚Giro Pauschal‘ Ende 2016 und einer einseitigen Erhöhung der monatlichen Gebühr um drei Euro. Trotz des Widerstands der Sparkasse, die Mehrbeträge zurückzuzahlen, schlossen sich rund 1.200 Kunden einer Sammelklage der Verbraucherschützer an. Das Gericht erklärte jedoch, dass die Ansprüche verjährt seien und die Verbraucherschützer nun eine Revision prüfen.
Das jüngste Urteil könnte auch Kunden anderer Banken betreffen, die ähnliche unrechtmäßige Gebührenerhöhungen vorgenommen haben. Bankkunden sollten ihre Kontoauszüge ab Januar 2018 prüfen, um festzustellen, ob sie betroffen sind. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betonte, dass die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam seien und Kunden berechtigt seien, diese von ihrer Bank oder Sparkasse zurückzufordern. Die Verbraucherzentrale stellt ein Musterschreiben zur Verfügung, das Kunden nutzen können, um eine Rückerstattung zu beantragen.