Die Berliner Sparkasse hat vor Gericht eine Niederlage erlitten, was potenziell zu Rückerstattungen für Kunden führen könnte. Verbraucherschützer hatten die Sparkasse wegen unangekündigter Kostenerhöhungen verklagt, die ohne Kundenzustimmung erfolgten. Das Berliner Kammergericht entschied zugunsten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und ermöglicht damit Kunden mögliche Rückzahlungen (Az 26 MK 1/21).
Die Berliner Sparkasse hatte mehrfach die Kosten erhöht, darunter durch die einseitige Anhebung der monatlichen Gebühr um drei Euro ohne aktive Zustimmung der Kunden. Diese Erhöhungen führten zu einer Sammelklage, an der rund 1.200 Kunden beteiligt waren. Das Gericht erkennt jedoch an, dass die Verjährung der Ansprüche eine Herausforderung darstellt und die Verbraucherschützer eine mögliche Revision prüfen.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Kunden anderer Banken haben, die ähnliche unangekündigte Kostenerhöhungen vorgenommen haben. Banken wie die Postbank, Deutsche Bank, ING Diba, Commerzbank und Sparkasse Ulm könnten potenziell betroffen sein. Kunden sind aufgefordert, ihre Kontoauszüge seit Januar 2018 zu prüfen, um festzustellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlungen haben. Die Verbraucherzentrale stellt ein Musterschreiben zur Verfügung, das Kunden verwenden können, um zu viel gezahltes Geld von ihrer Bank zurückzufordern.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betont, dass die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre ungültig sind und Kunden das Recht haben, ihr Geld von der Bank zurückzufordern. Es wird empfohlen, das bei der Kontoeröffnung gültige Preisverzeichnis zu prüfen, um festzustellen, ob unerlaubte Erhöhungen vorgenommen wurden. Mit Material von AFP.