Die Berliner Sparkasse stand vor Gericht, da Verbraucherschützer unangekündigte Kostenerhöhungen kritisierten. Das Gericht gab den Klägern Recht, was Kunden die Möglichkeit bietet, Rückzahlungen zu fordern. Die Berliner Sparkasse hatte die Kontoführungsgebühren ohne Zustimmung der Kunden erhöht, was als unrechtmäßig angesehen wurde. Dies führte dazu, dass Verbraucherschützer eine Sammelklage einreichten, an der sich rund 1.200 Kunden beteiligten. Obwohl möglicherweise Verjährungsfristen vorliegen, wird eine Revision in Betracht gezogen.
Das Urteil gegen die Berliner Sparkasse könnte auch Auswirkungen auf Kunden anderer Banken haben, die ähnliche Praktiken anwendeten. Andere Geldinstitute wie die Postbank, Deutsche Bank, ING Diba, Commerzbank und die Sparkasse Ulm könnten ebenfalls von Kundenansprüchen betroffen sein. Kunden werden ermutigt, ihre Kontoauszüge seit Januar 2018 zu überprüfen und bei festgestellten Kostenerhöhungen ihre Bank auf Rückzahlungen anzusprechen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bestätigt, dass die Gebührenerhöhungen der Vergangenheit rechtlich unwirksam sind, und Kunden das zu viel gezahlte Geld zurückfordern können.
Es wird betont, dass die Auswirkungen des Gerichtsurteils weitreichend sein könnten und dass Bankkunden die Entwicklung genau im Auge behalten sollten, um potenzielle Rückzahlungsansprüche geltend zu machen. Die Verbraucherschützer bieten Unterstützung und Musterschreiben an, um den Prozess der Rückerstattung zu erleichtern. Offenbar müssen Kunden selbstständig prüfen, ob sie von den unrechtmäßigen Kostenerhöhungen betroffen waren, und entsprechend handeln, um finanzielle Ansprüche zu sichern.