Die Berliner Sparkasse verlor vor Gericht gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband aufgrund unangekündigter Kostenerhöhungen, was den Kunden die Möglichkeit bietet, eine Rückerstattung zu fordern. Eine monatliche Kontoführungsgebühr gehört für Sparkassenkunden zum Standard, aber zusätzliche Kosten könnten bei Überweisungen oder Kontoauszügen entstehen. Die Verbraucherzentrale hatte gegen die Berliner Sparkasse geklagt, da diese die Gebühren ohne Kundenbenachrichtigung geändert hatte.
Das Kammergericht bestätigte die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und gab den Kunden recht. Die Berliner Sparkasse hatte die Kontokosten mehrfach erhöht, ohne die Zustimmung der Kunden einzuholen. Folglich dürfen Kunden mit Rückerstattungen rechnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Es wird geschätzt, dass ungefähr 1.200 Kunden an der Sammelklage teilnehmen, obwohl das Gericht aufgrund der Verjährung der Ansprüche eine Revision prüft.
Neben der Berliner Sparkasse könnten auch andere Banken von ähnlichen Problemen betroffen sein. Unrechtmäßige Gebührenerhöhungen wurden bei verschiedenen Geldinstituten beobachtet, darunter die Postbank, die Deutsche Bank, die ING DiBa, die Commerzbank und die Sparkasse Ulm. Kunden, die zwischen Januar 2018 und April 2024 unerlaubte Gebührenerhöhungen feststellen, könnten Anspruch auf Rückerstattungen haben. Die Verbraucherzentrale stellt ein Musterschreiben zur Verfügung, um Kunden bei der Rückforderung des zu viel gezahlten Geldes zu unterstützen.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betonte, dass die Gebührenerhöhungen der Vergangenheit unwirksam seien und Kunden berechtigt seien, das Geld von ihrer Bank zurückzufordern. Es wird empfohlen, das Preisverzeichnis bei der Kontoeröffnung zu überprüfen, um die Rechtmäßigkeit der Kostenerhöhungen zu bestimmen.