Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) setzen Politik und Ermittler zunehmend auf die Vermögensabschöpfung. Die Berliner Staatsanwaltschaft sicherte im Jahr 2018 insgesamt 77 Immobilien im Wert von etwa neun Millionen Euro vorläufig. Diese Objekte wurden in der Regel von sogenannten Großfamilien erworben, die verdächtigt werden, dabei illegale Mittel genutzt zu haben. Unter den sichergestellten Immobilien befand sich auch eine Villa eines arabischen Clans in Berlin-Neukölln, die im März 2024 geräumt wurde. Es sind jedoch zahlreiche juristische Auseinandersetzungen im Gange: Die Betroffenen der Verfügungen wehren sich mit allen Rechtsmitteln gegen den Verlust ihrer Immobilien.

Das Berliner Kammergericht entschied kürzlich, dass 58 der 77 Immobilien in einer mündlichen Verhandlung erneut geprüft werden müssen. Dies verdeutlicht die zähen Verfahren im Bereich der Immobilienbeschlagnahmung. Ein besonders aufwendiger Fall betrifft eine 35-jährige Frau, die 2013 ein Objekt auf den Namen ihres damals 12 Monate alten Sohnes erwarb. Der Prozess zieht sich und zeigt die Schwierigkeiten bei den Ermittlungen, da Eigentum oft über Strohmänner oder komplexe Firmenkonstruktionen gehalten wird.

Herausforderungen und Forderungen

Im Blick auf die Herausforderungen der Clankriminalität beklagen die Beamten in Nordrhein-Westfalen (NRW) häufig fehlendes Personal, was zu oberflächlichen Ermittlungen führt. Jüngst kam es zu einem besonders gewaltsamen Vorfall in Altenessen, bei dem Hidir Araz, ein als clanbezüglich eingestufter Mann, bei einem Fußballspiel angegriffen wurde. Der Vorfall, bei dem etwa 60 Personen mit Macheten den Platz stürmten, ist Teil einer breiteren Problematik: In NRW wurden zuletzt 7.000 Straftaten dem Clanmilieu zugerechnet, ein Anstieg von 5.500 in nur drei Jahren. Die zuständigen Behörden führen über 400 Razzien pro Jahr durch, häufig in Shisha-Bars und Wettbüros.

Inmitten dieser Entwicklungen fordern Wissenschaftler und Gewerkschaftsvertreter eine Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung, sodass Verdächtige darlegen müssen, wie sie zu ihrem Vermögen gelangt sind. Vorangegangene Entscheidungen, wie die des Bundesgerichtshofs (BGH) aus Juli 2025, besagen, dass auch bei legal-illegalen Mischfinanzierungen eine Einziehung von Gegenständen möglich ist. Die Vorsitzenden von Nachrichtenagenturen und Gewerkschaften bezeichnen die Politik der Behörden, die als „Politik der 1.000 Nadelstiche“ bezeichnet wird, als unzureichend.

Bundesweite Initiativen

Die Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität hat sich auch in der bundespolitischen Diskussion niedergeschlagen. Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben Ende 2025 die Bundesregierung aufgefordert, dringend neue Regelungen zur Vermögensabschöpfung vorzulegen. Das Kabinett des Landes beschloss dazu einen Antrag, der eine Erweiterung der Befugnisse von Finanz-, Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden anstrebt, um Vermögenswerte unklarer Herkunft besser ermitteln und einziehen zu können.

Die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität wird von Innenminister Herbert Reul untermauert, der betont, dass die Vermögensabschöpfung entscheidend sei, um den Geldfluss illegaler Geschäfte zu unterbinden. Auch die Justizministerin von NRW, Dr. Benjamin Limbach, hat die Lücken im Hawala-Banking, das häufig für Geldwäsche genutzt wird, kritisiert und fordert eine konsequente Ahndung von Steuerhinterziehung in sämtlichen Formen, um die Strukturen der Clankriminalität nachhaltig zu destabilisieren.

Mit all diesen Maßnahmen soll ein umfassender Ansatz entwickelt werden, um der Clankriminalität, die nicht nur in großen Städten wie Berlin, Hamburg und Bremen, sondern auch im Ruhrgebiet floriert, entschieden entgegenzutreten.