Das Land Baden-Württemberg sucht aktuell einen Sachbearbeiter (w/m/d) für das Vergabe- und Vertragsreferat, um die Anforderungen im Rahmen der Vergabeöffnungen zu unterstützen. Die Bewerbungsfrist für diese Stelle endet am 12. April 2026. Die ausgeschriebene Position beinhaltet zahlreiche Aufgaben, die sich auf die Durchführung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Bau- und Lieferleistungen konzentrieren.
Wie fm.baden-wuerttemberg.de berichtet, gehören zu den Aufgaben auch die Prüfung der eingereichten Unterlagen auf die Einhaltung der vergabe- und vertragsrechtlichen Regelungen sowie die Wertung von Bewerbungen und Angeboten. Des Weiteren sind die Stelleinhaber:innen für die Bearbeitung von Verfahrensrügen sowie die Beratung der Fachabteilungen zuständig.
Anforderungen und Vorteile
Der ideale Kandidat oder die ideale Kandidatin sollte einen Bachelorabschluss in Allgemeiner Finanzverwaltung, Public Management oder einem vergleichbaren Studiengang vorweisen können. Eine selbstständige, verantwortungsbewusste und wirtschaftlich orientierte Arbeitsweise wird ebenso erwartet wie Kommunikations- und Teamfähigkeit. Erfahrungen in relevanten Bereichen wie VOB, VOL, HOAI und RifT sind von Vorteil.
Die Position bietet eine zukunftssichere und vielfältige Tätigkeit im Gemeinwohl, die selbstständiges Arbeiten und flexible Arbeitszeiten sowie die Option auf Homeoffice ermöglicht. Zudem umfasst das Angebot 30 Tage Urlaub pro Jahr, eine jährliche Sonderzahlung und eine Zusatzversorgung als Betriebsrente. Bewerber:innen können sich online über das Bewerberportal mit der Kennziffer VBBW-Amt-PF-006-Rift bewerben und sollten beachten, dass Bewerbungen von Frauen und schwerbehinderten Menschen besonders erwünscht sind.
Vergaberechtskontext
Die Aufgaben des Sachbearbeiters sind eng an die Vorgaben des Vergaberechts gebunden. Dieses hat das vorrangige Ziel, öffentliche Haushaltsmittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden und dabei eine gleichmäßige Behandlung aller Bewerber zu gewährleisten, wie bundeswirtschaftsministerium.de feststellt. Transparenz, Nichtdiskriminierung und fairer Wettbewerb sind zentrale Elemente, um Korruption und Vetternwirtschaft zu vermeiden.
Die Vergaberechtsvorschriften regeln den Einkauf von Gütern und Leistungen durch die öffentliche Hand und differenzieren zwischen Vergaben über und unter den EU-Schwellenwerten. Insbesondere im Oberschwellenbereich müssen Aufträge europaweit bekannt gemacht werden, um sicherzustellen, dass alle Angebote gerecht bewertet werden.
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten umfassende Regelungen, die in verschiedenen Richtlinien der Europäischen Union festgelegt sind. Diese stellen sicher, dass sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Kriterien in den Vergabeprozess einfließen. Zu den relevanten Vorschriften zählen unter anderem die Vergabeverordnung (VgV), die Vorschriften für die Vergabe von Dienstleistungen und Planungswettbewerben behandelt.
Interessierte, die die Finanzverwaltung im Vergabewesen unterstützen möchten, sollten sich die genannten Fristen und Anforderungen genau anschauen und ihre Bewerbung fristgerecht einreichen.



