Gemäß einem Bericht von www.rbb24.de,
Werbebotschaften, die das Klimagewissen ansprechen, sind gegenwärtig allgegenwärtig. Selbst der Kauf von „klimaneutralem“ Heizöl scheint möglich zu sein. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) ist erfolgreich gegen einen irreführenden Klima-Claim vorgegangen und hat eine Unterlassungserklärung erwirkt, wie sie am Freitag mitteilte.
Die Verbraucherzentrale kritisiert das Versprechen von Klimaneutralität in dem Heizöl-Fall unter anderem aus wettbewerbsrechtlichen Gründen. Sie argumentiert, dass Werbeaussagen zum Klimaschutz verkaufsfördernd sind und dass Verbraucher das beworbene Produkt konkurrierenden Produkten ohne diese Aussage vorziehen könnten.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Herstellung und Nutzung von Heizöl klimaschädliche Auswirkungen hat und der Begriff der Klimaneutralität den falschen Eindruck erweckt, dass das Produkt selbst keine schädlichen Auswirkungen auf das Klima hat. Zudem mahnt sie davor, dass Unternehmen nur mit dem werben dürfen, was sie selbst in Eigenregie für den Schutz des Klimas erreichen, anstatt sich hinter Kompensationsprojekten zu verstecken.
Die irreführende Werbung für „klimaneutrales“ Heizöl kann den Markt verzerren, indem Verbraucher aufgrund falscher Aussagen zu einer bestimmten Marke oder Sorte von Heizöl gelenkt werden. Unternehmen, die tatsächlich klimaneutrale Produkte herstellen, könnten dadurch benachteiligt werden. Zudem könnten Verbraucher zur Wahl von Heizölvarianten mit irreführenden Versprechen verleitet werden, ohne sich über die tatsächlichen Auswirkungen auf das Klima im Klaren zu sein. Dies könnte zu einer Verzerrung des Marktes führen, da Produkte aufgrund falscher Werbeaussagen verkauft werden, die in Wirklichkeit nicht den versprochenen Umweltschutz bieten.
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