Wirtschaftspolitik

Klingbeils „Investitions-Booster“: Risiken und Chancen für Unternehmen!

Der neue Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am 1. Juli 2023 mit dem „Investitions-Booster“ ein umfassendes Gesetz zur Förderung von Unternehmensinvestitionen in Deutschland in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Firmen, die in Produktionsanlagen investieren, eine Steuerentlastung zu ermöglichen. Von 2023 bis Ende 2027 haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Steuerlast durch Abschreibungen um bis zu 30% zu reduzieren. Ab 2028 ist zudem eine schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer von 15% auf 10% vorgesehen.

In dem Gesetz sind weitere signifikante Änderungen enthalten. Gewinne aus Sachinvestitionen sollen in drei Stufen von 28,5% auf 25% fallen. Ein besonderer Anreiz wird für die Anschaffung von Elektroautos geschaffen, da Unternehmen im ersten Jahr 75% der Anschaffungskosten durch Abschreibungen geltend machen können. Historisch betrachtet zeigen ähnliche Steuerpolitiken, wie etwa im Jahr 2001, jedoch, dass solch massive Steuererleichterungen nicht zwangsläufig zu einem wirtschaftlichen Aufschwung führen. Damals führte die Maßnahme zu einem Haushaltsdefizit und steigenden Staatsausgaben.

Risiken des „Investitions-Boosters“

Wie freitag.de berichtet, sind mit dem „Investitions-Booster“ auch erhebliche Risiken verbunden. Einerseits profitieren vor allem profitable Unternehmen von den Sonderabschreibungen, doch viele Firmen sehen sich aufgrund der gegenwärtigen Krisen in der Verlustzone. Zudem könnte eine höhere Abschreibung in der Gegenwart künftig Steuervorteile verringern. Ein weiteres zentrales Problem stellt die mangelnde planbare Nachfrage sowie die enorm hohen Energiepreise dar, die die Wirtschaft zusätzlich belasten.

Die Steuerausfälle könnte bis zum Jahr 2029 auf bis zu 46 Milliarden Euro anwachsen, was den Widerstand seitens der Länder und Kommunen gegen diese Steuerpolitik erklären könnte. Klingbeil plant auch ein Sofortprogramm für öffentliche Investitionen sowie spezielle Maßnahmen für die energieintensive Industrie, um der aktuellen Krisensituation entgegenzuwirken.

Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“, der am 9. April 2025 von den Parteien Union und SPD vereinbart wurde, enthält darüber hinaus weitere bedeutende steuerliche Maßnahmen. Neben dem „Investitions-Booster“ wird eine degressive Abschreibung von 30% auf Ausrüstungsinvestitionen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ist auch Teil der Pläne, beginnend ab dem 1. Januar 2028 in fünf Stufen.

Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf die Personengesellschaften gelegt. Geplant sind Verbesserungen, insbesondere durch das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Ab 2026 soll die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7% gesenkt werden. Zudem werden verschiedene steuerliche Anreize, unter anderem die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge und die Verringerung der Schere zwischen Kinderfreibeträgen und Kindergeld, in Betracht gezogen.

Ältere steuerliche Regelungen werden ebenfalls angepasst. So werden die Förderung steuerlicher Maßnahmen für gemeinnützige Organisationen und die Einführung einer „Frühstart-Rente“ zur Altersvorsorge geplant. Diese Ansätze sollen dazu beitragen, die finanzielle Situation von Familien, insbesondere von Alleinerziehenden, zu verbessern und gleichzeitig steuerliche Anreize für Investitionen zu schaffen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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