Der Städte- und Gemeindetag von Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich die rot-rote Landesregierung für ihre Vorgehensweise bei der Verteilung von Geldern aus dem Sondervermögen des Bundes kritisiert. Das Sondervermögen umfasst insgesamt 500 Milliarden Euro, aus denen 100 Milliarden Euro an die Bundesländer verteilt werden. Mecklenburg-Vorpommern erhält davon knapp zwei Milliarden Euro über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Diese Mittel sollen insbesondere für den Ausbau von Schulen, Kitas, Verkehrswegen sowie für die Wärme- und Energieinfrastruktur genutzt werden, so ein Bericht der Bundesregierung.
Die Landesregierung plant jedoch, die Schwerpunkte der Mittelverwendung selbst zu setzen und bürokratische Förderprogramme vorzubereiten. Dies stößt auf Widerstand seitens der Kommunen, die eine differenzierte und weniger bürokratische Handhabung fordern. Thomas Beyer, der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, hebt hervor, dass in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Sachsen und Bayern Kommunen Pauschalen zur freien Verfügung erhalten. Diese Vorgehensweise ermögliche schnellere und unbürokratischere Investitionen.
Kritik an bürokratischen Hürden
Beyer äußert Bedenken, dass durch die aktuellen Vorgaben bis zu einem Drittel der Gelder durch bürokratische Auflagen verloren gehen könnte. Das Antragsverfahren sei oft langwierig und könnte zu Verzögerungen bei den Investitionen führen, was in einem Anstieg der Baukosten resultieren hätte können. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, hat dennoch wichtige Bereiche für die Mittelverwendung identifiziert, darunter:
- 150 Millionen Euro für Hochschulen
- 520 Millionen Euro für Digitalisierung, Energie- und Verkehrsinfrastruktur
- 250 Millionen Euro für den Erhalt der Krankenhäuser und Reformen im Gesundheitswesen
- 300 Millionen Euro für Innere Sicherheit
- 100 Millionen Euro für Sportanlagen, Zoos und Kultur
Das Bundesgesetz zur Finanzierung von Investitionen, das am 2. Juli 2025 beschlossen wurde, ermöglicht den Ländern, neue Schulden aufzunehmen, um diese Projekte zu finanzieren. Eine kürzlich verabschiedete Grundgesetzänderung erlaubt eine strukturelle Verschuldung von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Bundesländer. Dies eröffnet Möglichkeiten für schnellere und flexiblere Investitionen, vor allem in finanzschwächeren Kommunen.
Ängste um die Verwendung der Gelder
Der Druck auf die Landesregierung wächst, insbesondere angesichts der Bedenken von Experten über die Verwendung des Sondervermögens. Kritiker befürchten, dass das Geld nicht wie vorgesehen in infrastrukturelle Projekte investiert wird. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, warnt, dass das Sondervermögen kein „Verschiebebahnhof“ sein darf, und focht an, dass der Bund laufende Investitionen aus dem normalen Haushalt streichen könnte, um diese aus dem Sondervermögen zu finanzieren.
Der Bundesrechnungshof sieht in dem Gesetz, das die 100 Milliarden Euro an die Bundesländer verteilen soll, keine Mindestvorgaben für zusätzliche Investitionen und bezeichnete es als „substanzlos“. Dies wirft Fragen auf, wie die Länder letztendlich die Mittel verteilen werden, um die gesetzten Ziele effektiv zu erreichen. Eine kürzliche Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt zudem, dass ein Euro öffentliche Investitionen im Durchschnitt 1,50 Euro private Investitionen generiert, was die Dringlichkeit effektiver Investitionen unterstreicht.
Die Situation verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass die Mittel aus dem Sondervermögen effizient und zielgerichtet in die Infrastruktur investiert werden, um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Bundesländern voranzutreiben und den Herausforderungen des Klimawandels gerecht zu werden.