Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen dürfen sich über eine neue Initiative freuen: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine umfangreiche Beratungsoffensive gestartet, um Eigentümern von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern bei der Sanierung ihrer Immobilien zu helfen. Hintergrund dieser Maßnahme sind die stark steigenden Energiekosten sowie die neuen gesetzlichen Vorgaben, die einen erhöhten Informations- und Beratungsbedarf erwarten lassen. Im Februar und März 2026 werden die Beratungen kostenfrei angeboten und betreffen vorrangig Themen wie den Austausch veralteter Heizungen, bei denen viele Kessel älter als 20 Jahre sind. Laut ad-hoc-news.de stehen Alternativen wie Wärmepumpen und die gesetzliche Beratungspflicht für fossile Heizungen auf der Agenda der Berater. Zudem werden spezielle Infotage, beispielsweise zu Wärmepumpen, in Gütersloh Anfang März stattfinden.

Neben den Heizsystemen spielt die Dämmung von Fassaden, Dächern und Kellern eine entscheidende Rolle für die Energieeffizienz. Die Verbraucherzentrale setzt Wärmebildkameras ein, um Schwachstellen zu identifizieren und bietet zudem Beispielrechnungen zur Amortisation von Wärmedämmverbundsystemen an. Auch Themen wie die eigene Stromproduktion durch Photovoltaik-Anlagen werden behandelt, wobei die Beratung zur Planung, Wirtschaftlichkeit und den erforderlichen Anmeldungen für Solarprojekte besonders nachgefragt wird. Im Rahmen des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird zudem ein Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungen gefordert, was für viele Hausbesitzer neue Herausforderungen mit sich bringt.

Finanzierungsoptionen und Förderprogramme

Um Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich zu gestalten, hat die KfW verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt, über die antragsberechtigte Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern Zuschüsse oder Kredite erhalten können. Antragsberechtigt sind somit unter anderem Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen in Wohnungs-eigentümergemeinschaften sind. Wichtig dabei ist, dass vor Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden muss. Weitere Details finden sich auf der Website der KfW, die umfassende Informationen zur Heizungsförderung bereitstellt kfw.de.

Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt ebenfalls die Sanierung von Gebäuden zur Einsparung von Energiekosten und zum Klimaschutz. Die Fortführung des Programms über den Jahreswechsel 2023/2024 ist gesichert, und auch weitere Anträge für Einzelmaßnahmen können online beim BAFA eingereicht werden. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Optimierung von Heizungen sowie der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen. Wichtig ist, dass für bestimmte Maßnahmen die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich sein kann. Deren technische Projektbeschreibungen sind entscheidend für den erfolgreichen Abschluss der Maßnahmen.bafa.de.

Angesichts der fortschreitenden kommunalen Wärmeplanung und der Unsicherheiten durch die geplanten Kürzungen im Bundeshaushaltsentwurf für 2026 erwarten Experten einen Anstieg des Beratungsbedarfs. Unabhängige Angebote der Verbraucherzentrale NRW bieten Eigentümern in diesem dynamischen Markt wertvolle Orientierung und Unterstützung, um die Herausforderungen in der Sanierung ihrer Immobilien erfolgreich zu meistern.