Versicherung

Krebserkrankung und Versicherungen: Probleme beim Abschluss von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Gemäß einem Bericht von www.aerzteblatt.de, wird darauf hingewiesen, dass eine länger zurückliegende Krebserkrankung den Vertragsabschluss für eine Lebensversicherung verhindern kann. Auch bestimmte Risiken können für Betroffene ausgeschlossen oder höhere Prämien festgelegt werden. Dies kann es erschweren, Bankkredite abzusichern, da Versicherungen schwer zu bekommen sind.

Auf europäischer Ebene wird derzeit über ein „Recht auf Vergessen“ diskutiert, das die Informationsrechte von Versicherungen für Gesundheitsfragen einschränken soll. Portugal, Frankreich und Luxemburg haben bereits ein solches „Right to be forgotten“ eingeführt, um Betroffenen von Krebserkrankungen einen besserer Zugang zu Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen zu ermöglichen.

Die Einführung eines „Recht auf Vergessen“ könnte dazu führen, dass Krebsüberlebende besseren Zugang zu Versicherungen erhalten und vor Diskriminierung geschützt werden. Es ist ratsam, Versicherungen abzuschließen, die rückwirkende Gesundheitsfragen bereits jetzt auf zehn oder fünf Jahre beschränken.

In Deutschland gibt es bislang kein „Recht auf Vergessen“. Laut Versicherungsvertragsgesetz müssen Gesundheitsfragen vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags wahrheitsgemäß beantwortet werden, andernfalls können gezahlte Beiträge samt Versicherungsschutz verloren gehen oder bereits erhaltene Zahlungen zurückgefordert werden.

Diese Problematik könnte weitreichende Auswirkungen auf den Versicherungsmarkt haben. Eine Einschränkung der Informationsrechte von Versicherungen bei Gesundheitsfragen könnte dazu führen, dass bestimmte Versicherungen für ehemalige Krebspatienten leichter zugänglich werden. Dies könnte dazu beitragen, die Diskriminierung von Krebsüberlebenden zu reduzieren und ihnen besseren Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Für die Versicherungsbranche könnte dies bedeuten, dass sie ihre Richtlinien und Praktiken anpassen müssen, um den veränderten rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es ist auch möglich, dass sich die Preise für bestimmte Versicherungsprodukte ändern könnten, um die neuen Regelungen zu berücksichtigen und das Risiko für die Versicherungsunternehmen auszugleichen.

Insgesamt ist es wichtig, dass die Diskriminierung von Krebsüberlebenden in Bezug auf Versicherungsabschlüsse bekämpft wird, um diesen Personen ein normales Leben zu ermöglichen und ihnen die gleichen Chancen auf Versicherungsschutz zu geben wie anderen Verbrauchern. Die Einführung eines „Recht auf Vergessen“ könnte ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein.

Den Quell-Artikel bei www.aerzteblatt.de lesen

Zum Artikel

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert