Gemäß einem Bericht von www.westfalen-blatt.de, warnt das Krebsinformationszentrum des Deutschen Krebsforschungszentrums davor, dass eine länger zurückliegende Krebserkrankung in Deutschland den Vertragsabschluss für eine Lebensversicherung erschweren kann. Ebenso könnten bestimmte Risiken ausgeschlossen oder höhere Prämien festgelegt werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass auch Bankkredite schwieriger abzusichern sind, da Versicherungen für Menschen mit Krebserkrankungen schwer zu bekommen sind.
Die bestehenden Regelungen in Deutschland könnten zu einem erschwerten Zugang zu Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen für Krebsüberlebende führen. Auf europäischer Ebene wird derzeit über ein „Recht auf Vergessen“ diskutiert, um die Informationsrechte von Versicherungen für Gesundheitsfragen einzuschränken. Portugal, Frankreich und Luxemburg haben bereits ein solches „Right to be forgotten“ eingeführt, um Betroffene vor Diskriminierung zu schützen.
In Deutschland gibt es bislang kein „Recht auf Vergessen“ und Versicherungsfragen müssen vor dem Vertragsabschluss wahrheitsgemäß beantwortet werden, gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz. Andernfalls könnten gezahlte Beiträge und Versicherungsschutz verloren gehen oder bereits erhaltene Zahlungen zurückgefordert werden.
Als Wirtschaftsexperte ist es wichtig, die Auswirkungen dieser Regelungen zu analysieren. Die Einführung eines „Rechts auf Vergessen“ könnte dazu führen, dass Krebsüberlebende besseren Zugang zu Versicherungen erhalten, was ihre finanzielle Stabilität und Absicherung erhöhen würde. Dies könnte auch positive Auswirkungen auf den gesamten Versicherungsmarkt haben, indem es zu einer größeren Vielfalt an Versicherungsnehmern führt und den Wettbewerb fördert. Allerdings könnten höhere Risiken für Versicherungsunternehmen entstehen, wenn sie Krebsüberlebende versichern, was zu Anpassungen bei den Prämien führen könnte.
Insgesamt ist es wichtig, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl die Interessen der Versicherungsunternehmen als auch diejenigen der Krebsüberlebenden berücksichtigt und einen gerechten Zugang zu Versicherungen ermöglicht.
Den Quell-Artikel bei www.westfalen-blatt.de lesen