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Leerverkäufe, auch bekannt als Shortselling, sind in der EU strengen regulatorischen Vorschriften unterworfen. Diese Vorschriften sind in der EU-Leerverkaufsverordnung festgelegt, die ein zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien etabliert. Ab einer Netto-Leerverkaufsposition von 0,5 % des ausgegebenen Aktienkapitals müssen Daten im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, um die Transparenz im Markt zu gewährleisten. Diese Verfahren werden von der BaFin überwacht und geregelt, die als zuständige Behörde fungiert und sicherstellt, dass die Anforderungen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz eingehalten werden. Laut 4investors sind die aktuellen Netto-Leerverkaufspositionen in verschiedenen Unternehmen wie folgt:

  • Aixtron SE (ISIN: DE000A0WMPJ6): Capital Fund Management SA (0,47 %), WorldQuant, LLC (1,00 %)
  • Auto1 Group SE (ISIN: DE000A2LQ884): Marshall Wace LLP (0,51 %)
  • CTS Eventim AG & Co. KGaA (ISIN: DE0005470306): BlackRock Financial Management, Inc. (0,49 %)
  • Daimler Truck Holding AG (ISIN: DE000DTR0CK8): Greenvale Capital LLP (0,49 %)
  • Evotec SE (ISIN: DE0005664809): AHL Partners LLP (0,49 %), D. E. Shaw & Co., L.P. (0,49 %)
  • freenet AG (ISIN: DE000A0Z2ZZ5): Millennium International Management LP (0,46 %)
  • Fresenius Medical Care AG (ISIN: DE0005785802): Marshall Wace LLP (0,48 %)
  • Gerresheimer AG (ISIN: DE000A0LD6E6): Arrowstreet Capital, Limited Partnership (0,93 %), D. E. Shaw & Co., L.P. (0,95 %), Numeric Investors LLC (1,83 %), Shadowfall Capital & Research LLP (0,59 %)
  • HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408): D. E. Shaw & Co., L.P. (2,26 %)
  • Hugo Boss AG (ISIN: DE000A1PHFF7): Marshall Wace LLP (1,18 %)
  • Mercedes-Benz Group AG (ISIN: DE0007100000): Viking Global Investors LP (0,80 %)
  • Norma Group SE (ISIN: DE000A1H8BV3): WorldQuant, LLC (0,50 %)
  • Puma SE (ISIN: DE0006969603): Squarepoint Ops LLC (0,56 %)
  • PVA TePla AG (ISIN: DE0007461006): WorldQuant, LLC (0,86 %)
  • Südzucker AG (ISIN: DE0007297004): Qube Research & Technologies Limited (0,49 %)
  • ThyssenKrupp AG (ISIN: DE0007500001): Marshall Wace LLP (0,86 %)

Leerverkäufe sind eine Anlagestrategie, bei der Investoren geliehene Aktien verkaufen, um von fallenden Kursen zu profitieren. Diese Strategie birgt jedoch enorme Risiken, da die potenziellen Verluste unbegrenzt sein können, falls der Aktienkurs steigt. Um einer missbräuchlichen Nutzung dieser Praxis vorzubeugen, wurden in der EU Verpflichtungen zur Offenlegung von Netto-Leerverkaufspositionen festgelegt. Diese Anforderungen beinhalten, dass bei einer Erreichung von 0,1 % des ausgegebenen Aktienkapitals eine Mitteilung an die zuständige nationale Behörde erfolgen muss und bei 0,5 % eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger notwendig ist, wie die BaFin erläutert Bafin.

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Regulatorische Rahmenbedingungen

Neben den Transparenzpflichten gilt zudem ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe in der EU. Dieses Verbot umfasst nicht nur Aktien mit Hauptsitz innerhalb der EU, sondern auch öffentliche Schuldtitel von EU-Mitgliedstaaten sowie ungedeckte Credit Default Swaps (CDS) auf öffentliche Schuldtitel. Nur Leerverkäufe, bei denen eine Deckung vorhanden ist, sind erlaubt. Die ESMA stellt eine Negativliste von ausgenommenen Aktien zur Verfügung, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren Buzer.

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Die rechtlichen Grundlagen für diese Bestimmungen sind im Wertpapierhandelsgesetz verankert, das zuletzt am 26. Juni 2012 geändert wurde. Mit dieser Anpassung wurden verschiedene Paragraphen aktualisiert und Neuheiten in der Aufsicht über die Transparenzpflichten implementiert. Für weitere Informationen oder zur Meldung von Verstößen kann die BaFin jederzeit kontaktiert werden.