
Am 24. Juni 2025 wurde das für diesen Tag geplante Linkin Park-Konzert in Bern kurzfristig abgesagt. Die Absage erfolgte nur 30 Minuten vor der geplanten Öffnung des Geländes und wurde durch die Erkrankung eines Bandmitglieds verursacht. Laut Informationen von SRF sind viele der rund 30.000 Fans von dieser Verschiebung betroffen, insbesondere jene, die aus dem Ausland angereist sind.
Ramona Meyer-Brotschi von Hotelleriesuisse berichtete, dass die Stadt Bern aufgrund des Konzerts ausgebucht war, was die Situation für viele Reisende zusätzlich erschwerte. So stellt sich die Frage der finanziellen Entschädigung für die von der Absage betroffenen Fans. Tickets für das Konzert behalten zwar ihre Gültigkeit, jedoch steht der Nachholtermin innerhalb der Europa-Tour 2026 noch aus.
Kosten und Versicherung
Die Veranstalter, Live Nation, mussten die Absage kommunizieren und organisieren, was mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden ist. Während Live Nation keine genauen Kosten für die Absage angeben konnte, betonte Branchenkenner Christof Huber, dass die Veranstaltung versichert war. Die Organisation eines Konzertes mit 30.000 Gästen kostet schätzungsweise rund 2 Millionen Franken, wobei die Versicherungskosten bei etwa 100.000 Franken liegen. Die Ausfallversicherung deckt Fälle wie Unwetter, Terrorismus und Krankheit (mit Ausnahme von Covid) ab.
Um die Versicherung aktivieren zu können, ist allerdings ein ärztliches Attest für die betroffenen Künstler erforderlich. Bislang hat sich Linkin Park nach dem ursprünglichen Statement nicht weiter zur Absage geäußert, obwohl die Band am Sonntagabend zuvor beim Hellfest in Frankreich aufgetreten ist.
Verbraucherrechte bei Konzertabsagen
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps und Informationen zu den Rechten von Fans bei Problemen rund um Konzerte und Festivals. Häufige Probleme betreffen Krankheitsausfälle von Künstlern, Unwetter und verspätete Ticketlieferungen. Betroffene berichten regelmäßig von ihren Erfahrungen und rechtlichen Fragen. Ein Beispiel hierfür ist das Rock am Ring Festival 2016, bei dem der Veranstalter zunächst keine teilweise Erstattung des Ticketpreises gewährte, nachdem die Ordnungsbehörde die Spielgenehmigung entzogen hatte. Letztlich kam es jedoch zu einer teilweisen Erstattung unter bestimmten Bedingungen.
Im Fall des Wacken Open Air 2023 mussten Betroffene, die aufgrund durchweichter Ackerböden nicht teilnehmen konnten, die volle Ticketpreiserstattung erhalten. Die Verbraucherzentrale ermutigt, Probleme über ein Beschwerdeformular zu melden. Dabei ist wichtig zu beachten, dass in der Regel der Veranstalter als Vertragspartner fungiert, nicht die Band oder der Ticketverkäufer. Tools der Verbraucherzentrale bieten rechtliche Einschätzungen und Musterschreiben zur Durchsetzung von Ansprüchen, was Fans in solchen Situationen unterstützen kann, wie auf verbraucherzentrale.de aufgeführt.