Finanzen

Lohnerhöhungen und Steuervorteile: So profitieren Sie ab Mai 2025!

Am 31. Mai 2025 gibt es in Österreich bedeutende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und im Steuerrecht. Die durchschnittliche Rückerstattung beim Steuerausgleich beträgt etwa 1.000 Euro. Diese Neuigkeiten sind für viele Arbeitnehmer von besonderem Interesse, da sie gleichzeitig mit einer Gehaltserhöhung für zahlreiche Beschäftigte einhergehen.

Ab Mai 2025 steigen die Mindestlöhne in verschiedenen Branchen. In der Papierindustrie gibt es eine Erhöhung um 2,65 Prozent, während die Mindestlöhne in der Pappeindustrie um 2,45 Prozent ansteigen. Diese Lohnerhöhungen gelten rückwirkend ab Anfang Mai und können bis zu einem maximalen Anstieg von 110 Euro pro Monat führen. Damit liegen die neuen Mindestlöhne zwischen 2.242 Euro für Lohngruppe 6 und 3.327 Euro für Spezialarbeiter.

Besonderheiten für Auszubildende und Gastronomie

Lehrlingsgehälter steigen im gleichen Maß und sorgen damit für eine attraktive Perspektive für junge Menschen im Berufsleben. Auch in der Gastronomie und Hotellerie erreicht der Mindestlohn mit über 2.000 Euro pro Monat eine neue Dimension.

Zusätzlich haben Mitarbeiter von McDonald’s, die etwa 9.600 Personen umfassen, ab Mai 2025 eine Lohnerhöhung von 3,9 Prozent erhalten. Diese Erhöhung wird durch einen eigenen Kollektivvertrag unterstützt, der auch einen zusätzlichen Freizeittag für die Mitarbeiter vorsieht. Die Lehrlingseinkommen bei McDonald’s steigen zudem um 4,1 Prozent.

Steuerliche Anpassungen für 2023 und 2024

In dem Zusammenhang mit den vorgestellten Gehaltserhöhungen sind auch die steuerlichen Rahmenbedingungen von Bedeutung. Im Jahr 2023 wurde der steuerliche Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Erhöhung um 696 Euro auf 11.604 Euro geplant. Der Kinderfreibetrag wurde ebenfalls zum Januar 2023 angehoben und beträgt jetzt 8.952 Euro, mit einer geplanten Erhöhung auf 9.312 Euro im nächsten Jahr.

Zusätzlich zu diesen Anpassungen wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst, um einer schleichenden Steuererhöhung entgegenzuwirken. Ab 2024 greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen über dem neuen Grundfreibetrag. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird weiterhin ab einem Einkommen von 66.761 Euro fällig, während der Reichensteuersatz von 45 Prozent unverändert bei 277.826 Euro bleibt.

Mit den neuen Entwicklungen auf dem Lohnmarkt und den steuerlichen Änderungen stehen die Arbeitnehmer in Österreich vor einer Vielzahl von finanziellen Anpassungen, die sowohl direktes Einkommen als auch steuerliche Erleichterungen betreffen.

Für weitere Informationen sind hilfreiche Online-Tools wie der Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at zu finden, der schnell und unkompliziert das neue Gehalt, die Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Mehr Details zu den steuerlichen Änderungen gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Für eine umfassende Übersicht zu den aktuellen Gehaltserhöhungen und dem Steuerausgleich besuchen Sie auch Finanz.at.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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