
Die Anmeldung von Marken ist für Unternehmen aller Größenordnungen ein entscheidender Schritt zum rechtlichen Schutz ihrer Produkte und Dienstleistungen. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann jede Firma, auch kleine Unternehmen, Marken zum Schutz anmelden. MaschinenMarkt berichtet, dass die Vorteile der Markenanmeldung zwar vielfältig sind, jedoch auch Probleme auftreten können.
Im vergangenen Jahr wurden fast 50.000 Marken eingetragen, was einen leichten Anstieg im Vergleich zu 2023 darstellt. Rund 2.200 dieser Eintragungen wurden durch Widersprüche von Inhabern älterer Marken angefochten. In den letzten Jahren sind diese Widersprüche seltener geworden, was auf verbesserte Recherchemöglichkeiten und frühzeitige Konfliktklärungen zurückzuführen ist.
Rechtliche Herausforderungen für kleine Unternehmen
Ein Beispiel für die Herausforderungen, mit denen kleine Unternehmen konfrontiert werden, ist die Marke „Broccodile“, die von Felix Huynh aus Mühlacker eingetragen wurde. Er erhielt eine Abmahnung sowie einen Widerspruch von Lacoste, der mit einem Streitwert von etwa 500.000 Euro verbunden war. Ein weiteres Beispiel ist die Firma Selva Negra Spirits, die aufgrund eines Agavenschnapses mit einem Hirschgeweihlogo rechtliche Probleme mit Jägermeister bekam. Der Streitwert in diesem Fall betrug rund 250.000 Euro. Solche Konflikte veranschaulichen, dass insbesondere kleine Unternehmen bei der Anmeldung von Marken rechtliche Beratung in Anspruch nehmen sollten, um sich vor möglichen Auseinandersetzungen mit großen Firmen zu schützen.
Große Unternehmen greifen häufig auf automatisierte Systeme zurück, um neue, ähnlich klingende Marken zu identifizieren, was das Risiko für kleine Firmen erhöht. Zudem ist mit längeren Bearbeitungszeiten in Markenverfahren zu rechnen, was auf die gestiegenen Anmeldezahlen, die Zunahme an Löschungsanträgen und knappe Personalkapazitäten zurückzuführen ist. Aus diesem Grund wird empfohlen, keine Nachfragen zum Bearbeitungsstand zu stellen.
Widerspruchs- und Löschungsverfahren
Inhaber älterer Marken haben die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung eines neuen Eintrags Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsgebühr beträgt 250 Euro, wobei für jedes zusätzliche Widerspruchskennzeichen 50 Euro zu zahlen sind. Der Widerspruch kann zudem auf Benutzungsmarken, geschäftliche Bezeichnungen sowie geografische und Ursprungsbezeichnungen gestützt werden.Das DPMA erläutert zudem die Möglichkeit, Nichtigkeitsanträge zu stellen, um die Eintragung aufgrund absoluter Schutzhindernisse für nichtig erklären zu lassen. Dafür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, dessen Gebühr 400 Euro beträgt.
Die Löschung einer Marke kann eintreten, wenn der Inhaber auf die Marke verzichtet. Dies geschieht über das Formular W 7437. Zudem kann eine Verwaltung der Marken durch Anträge auf Verfall oder Nichtigkeit erfolgen, die ebenfalls eine Gebühr von 400 Euro nach sich ziehen. Um die wirtschaftlichen Vorteile einer Marke zu sichern, ist es für kleine Unternehmen entscheidend, sowohl die Registrierung als auch die potenziellen Risiken gründlich zu verstehen.