Media Markt und Saturn starten die Aktion „MwSt. geschenkt“, die vom 23. Oktober 2025, 20:00 Uhr bis zum 27. Oktober 2025, 23:59 Uhr läuft. Diese besondere Verkaufsaktion bietet nahezu 16 Prozent Rabatt auf viele Produkte, was für Käufer eine attraktive Möglichkeit darstellt, hochwertige Elektronik zu vergünstigten Preisen zu erwerben. Wie WinFuture berichtet, müssen registrierte myMediaMarkt- und mySaturn-Kunden in den Genuss dieser Angebote kommen.
Obwohl die Aktion mit dem Lockangebot „MwSt. geschenkt“ beworben wird, weist sie einige Feinheiten auf. Der Rabatt von 19 Prozent wird nicht vollständig gewährt. Um den steuerfreien Preis zu erreichen, müssen Käufer 15,966 Prozent vom Bruttobetrag abziehen. So kostet beispielsweise ein Produkt, das 100 Euro netto wert ist, schließlich 119 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Nach Abzug von 15,966 Prozent kommt der Endpreis wieder auf 100 Euro.
Top-Angebote und Aktionsbedingungen
Die Angebote in dieser Rabattaktion sind vielfältig und reichen von technischen Geräten bis zu Haushaltselektronik. Anbieter haben speziell einige Produkte hervorgehoben, darunter:
- PlayStation 5 Pro mit EA Sports FC 26 für 672 Euro
- WD Black SN7100 SSD mit 2 TB für 105 Euro
- Meta Quest 3S VR-Headset für 268 Euro
- LG OLED 55 C5 7LA (55 Zoll) für 998 Euro
- Philips 65 PUS 8550/12 (65 Zoll) für 671 Euro
- Samsung GU 98 DU 9079U (98 Zoll) für 1512 Euro
- Ninja Foodi Max Dual Zone Heißluftfritteuse für 117 Euro
- Jura E8 Kaffeevollautomat für 790 Euro
- DJI Mini 4 Pro Drohne mit Fly More Combo für 755 Euro
- AVM Fritz!Repeater 1700 mit Wi-Fi 7 für 90 Euro
- Dyson V15 Detect Absolute Akku-Staubsauger für 461 Euro
- Dreame H14 Pro Nasssauger für 302 Euro
Ein wichtiges Detail ist, dass die Preise mit Nachlass nur für eingeloggte myMediaMarkt- oder mySaturn-Kunden sichtbar sind. Die Aktion gilt zudem nur für registrierte Kunden in Deutschland und bezieht sich auf vorrätige, sofort verfügbare Artikel. Es sind keine Barauszahlungen erlaubt, und die Angebote sind nicht kumulierbar mit anderen Rabattaktionen. Zudem sind Preishelden-Artikel von der Aktion ausgeschlossen.PC Welt ergänzt, dass die Angebote auch in den Handels-Apps bereits einige Stunden vor Beginn angesehen werden können.
Kundenrechte und Hinweise
Verbraucherschützer warnen, dass die Formulierung „Mehrwertsteuer geschenkt“ in der Werbung nicht immer den tatsächlichen Rabatt widerspiegelt, da der tatsächliche Abzug geringer ist als die beworbene MwSt. von 19 Prozent. Die Verbraucherzentrale NRW fordert mehr Transparenz bei der Preisgestaltung, während sie ebenfalls darauf hinweist, dass Händler die Mehrwertsteuer auf dem Kassenbon ausweisen und an das Finanzamt abführen müssen.
Außerdem müssen Händler darauf achten, dass die Aktion tatsächlich so lange gilt, wie beworben, beziehungsweise solange der Vorrat reicht. Wenn nach einem bestimmten Kontingent die Aktionsprodukte nicht mehr verfügbar sind, dürfen Händler nicht die restlichen Produkte von der Aktion ausnehmen. Dies stellt sicher, dass die Kundenrechte gewahrt bleiben und ein faires Geschäft gewährleistet ist.