
Auf der „Investment-Expo“ in Berlin wurde am 26. Mai 2025 eine bedeutende Ankündigung zur zukünftigen Mietpreispolitik gemacht. Annett Jura, Abteilungsleiterin Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft im Bundesbauministerium, berichtete über die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse, die insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2029 gelten soll. Diese Maßnahme stieß auf kritische Stimmen aus der Immobilienwirtschaft, wie von Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Immobilienverbands ZIA, betont wurde. Sie hält es für unrealistisch, diese Verlängerung abzuwenden. An der Diskussion nahmen auch Michael Kießling, fachpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag für Bauwesen, sowie mehrere Branchenvertreter teil.
Die Veranstaltung, die im Zoo Palast stattfand, war gut besucht und verzeichnete rund 830 Teilnehmer aus der Immobilienbranche. Expertentalks führten unter anderem Lars P. Feld, Professor für Wirtschaftspolitik, und Christoph Heusgen, ehemaliger Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz, die auf die Herausforderungen der wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Lage Deutschlands eingingen. Die Diskussion wurde von Aygül Özkan moderiert und spiegelte die aktuellen spitzen Herausforderungen der Branche wider.
Details der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse ist nur ein Teil eines umfangreichen Koalitionsvertrags, den CDU, CSU und SPD am 9. April 2025 beschlossen haben. Dieser Vertrag unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ regelt nicht nur die Ministerienverteilung, sondern betont auch wichtige Themen wie den Mieterschutz und den Wohnungsbau. Kießling äußerte Optimismus hinsichtlich der Fortschritte im Bauwesen, da eine Einigung mit der SPD bereits bestehen soll. Er zeigte sich jedoch skeptisch über den neuen „Gebäudetyp E“, der abweichende Komfort-Ausstattungen zulässt, um Baukosten zu senken.
Der Koalitionsvertrag umfasst 146 Seiten und setzt darauf, den Mieterschutz zu stärken. So wurden Verschärfungen bei der Kappungsgrenze und der Länderöffnungsklausel gestrichen. Geplant sind zudem strengere Regeln für Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen, sowie eine Reform der Modernisierungsumlage. Ziel ist es, Investitionen zu fördern und die Mietbezahlbarkeit zu sichern. Zudem ist eine Expertengruppe vorgesehen, die bis Ende 2026 Vorschläge zur Harmonisierung der mietrechtlichen Vorschriften erarbeiten soll.
Ausblick auf die Baugesetzgebung
Die Umsetzung des neuen „Gebäudetyp E“, die auf Vorarbeiten der Vorgängerregierung aufbaut, könnte schnell vorangetrieben werden. Jura versprach, dass die Koalition auf den bereits fortgeschrittenen Planungen der Ampelregierung aufbauen wird. Dennoch bleibt unklar, ob der für die Erleichterung von Bebauungsplanverfahren vorgesehene Paragraf 246e des Baugesetzbuchs noch vor der Sommerpause verabschiedet wird.
Ein weiterer zentraler Punkt des Koalitionsvertrags ist die Vorlegung eines Gesetzentwurfs für einen „Wohnungsbauturbo“ in den ersten 100 Tagen der Regierung, um Bürokratie abzubauen und Steuererleichterungen zu schaffen. Der Fokus liegt dabei auf Digitalisierung sowie auf einer Modernisierung der Städtebauförderung, deren Finanzvolumen verdoppelt werden soll. Somit stehen große Veränderungen im Baurecht und in der Wohnungswirtschaft an.
Insgesamt zeigt die Situation in Deutschland, insbesondere auf dem Immobilienmarkt, die Dringlichkeit von politischen Maßnahmen. Der Koalitionsvertrag und die Ankündigungen auf der „Investment-Expo“ verdeutlichen, dass sowohl Mieterschutz als auch Wohnungsbau auf der politischen Agenda ganz oben stehen.
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