
Am Montag wird der EU-Agrarrat in Brüssel zusammentreffen, um die geplante stärkere Regulierung der Milchmenge sowie der Erzeugermilchpreise zu erörtern. Im Mittelpunkt steht ein Vorschlag der EU-Kommission, der vorsehen soll, dass Molkereien und Milchviehbetriebe vor der Milchlieferung schriftliche Verträge über Menge, Preis, Qualität und Dauer abschließen. Diese Maßnahme könnte weitreichende Folgen für die Milchbauern haben, doch die Umsetzung des Vorschlags in Deutschland gilt als unwahrscheinlich.
Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte im Dezember einen Verordnungsentwurf zur Vertragspflicht vorgelegt, der jedoch bislang nicht ins Kabinett und in den Bundesrat gebracht wurde. Frank Kohlenberg, Vizepräsident des Landvolks, äußerte Bedenken bezüglich der Vertragspflicht und warnte davor, dass diese Milchbauern schaden könnte, da sie nicht flexibel auf Marktveränderungen reagieren könnten.
Positionen der Beteiligten
Die Unterstützer des Vorschlags, zu denen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund deutscher Milchviehhalter (BdM) und Umweltorganisationen gehören, erhoffen sich von der Regelung auskömmlichere Erzeugerpreise und eine bessere Regulierung der Milchmenge. Sie haben sogar einen offenen Brief an Kanzler Olaf Scholz (SPD) verfasst, um Unterstützung für die Vertragspflicht zu werben. Aktuell führt das bestehende System oft zu Erzeugerpreisen, die unterhalb der Kostendeckung liegen, wodurch viele Bauern „von der Hand in den Mund“ leben müssen, da sie über unzureichende Rücklagen verfügen.
Auf der anderen Seite behaupten der Bauernverband und das Landvolk, dass es keine nennenswerte Nachfrage nach einer Vertragspflicht gibt. Zwar können Landwirte bereits jetzt Verträge anregen, jedoch fehlen den Beteiligten die Mehrheiten, um dies umzusetzen. Die Vertragspflicht wird zudem als zu bürokratische Lösung angesehen, und es bestehen Bedenken, dass Molkereien niedrige Erzeugerpreise zahlen könnten, insbesondere angesichts der Volatilität des Milchmarktes, wo die Nachfrage schnell schwanken kann.
Laut dem Entwurf des Özdemir-Ministeriums sind alle Bestandteile von Verträgen über Rohmilchlieferungen frei aushandelbar, dies schließt auch Preis-Mengen-Vereinbarungen ein. Die möglichen Modelle umfassen Festpreismodelle, Preisdifferenzierungsmodelle sowie A/B-Modelle und Preisabsicherungsgeschäfte an Terminmärkten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht davon aus, dass Milchverarbeiter jährlich vier Preis-Mengen-Angebote an Landwirte machen werden, um saisonale Schwankungen im Milchaufkommen entsprechend zu berücksichtigen, wie [Agrarheute](https://www.agrarheute.com/politik/milchpreise-artikel-148-oezdemir-veraergert-molkereien-618475) berichtete. Der bevorstehende Agrarrat in Brüssel könnte somit wegweisend für die Zukunft des Milchmarktes in Europa sein.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Standpunkten und dem aktuellen Stand der Dinge finden Sie in den Berichten der [Süddeutschen Zeitung](https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/am-montag-thema-in-bruessel-landwirte-uneins-ueber-staatlich-geregelte-milchvertraege-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250126-930-355592) und [Agrarheute](https://www.agrarheute.com/politik/milchpreise-artikel-148-oezdemir-veraergert-molkereien-618475).