Einige Rentnerinnen und Rentner entscheiden sich, auch im Ruhestand weiter zu arbeiten, entweder aus finanziellen Gründen oder um weiterhin eine Aufgabe zu haben. Dabei ergeben sich besondere Regelungen für Minijobs, die es zu beachten gilt. Mit der Flexirente haben Rentnerinnen und Rentner die Möglichkeit, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell zu gestalten. Viele Rentnerinnen und Rentner arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus oder beziehen vorzeitig Rente und haben dennoch eine Beschäftigung. Dabei verdienen sie maximal 538 Euro im Monat.
Durch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen im Minijob kann die monatliche Rente erhöht werden. Bei einem Verdienst von 538 Euro im Monat steigt die Rente um fünf Euro nach einem Jahr. Es ist jedoch wichtig, die Versicherungspflicht nicht zu umgehen, da dies zu nur anteiligen Entgeltpunkten und dem Verzicht auf Vorteile wie das Anspruch auf Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen führen kann. Frührentnerinnen und Frührentner können seit der Gesetzesänderung des vergangenen Jahres unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Abzüge in Kauf nehmen zu müssen.
Für Rentenarten wie die Witwenrente gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen. Der Freibetrag bei der Witwenrente beträgt beispielsweise 992,64 Euro. Minijobs und Frührente können die Witwenrente mindern. Generell muss das Einkommen versteuert werden, wenn es den steuerlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro übersteigt. Rentnerinnen und Rentner haben auch die Möglichkeit, mehrere Minijobs auszuüben, solange der Verdienst im Schnitt 538 Euro im Monat nicht übersteigt. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten zwischen 63 und 67 Jahren auf 1,67 Millionen.
Es ist wichtig zu beachten, dass viele Rentnerinnen und Rentner aus anderen Gründen als finanzieller Not im Rentenalter arbeiten, vor allem aus sozialen und persönlichen Motiven. Diese beinhalten beispielsweise den Wunsch, eine Aufgabe zu haben. Qualifizierte Minijobs für Rentnerinnen und Rentner stehen bei bestimmten Anlaufstellen zur Verfügung, um weiterhin aktiv im Berufsleben zu bleiben.