Millionen Menschen arbeiten als Minijobber, von Studierenden bis hin zu Senioren. Ein Jahr im Minijob kann sich auf die spätere Rente auswirken. Bei einem Verdienst von 538 Euro im Monat steigt die Rente um etwa fünf Euro. Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, hat nur eine anteilige Berücksichtigung des Verdienstes.
Laut der Minijob-Zentrale steigt die monatliche Rente durch ein Jahr Minijob um rund 4,32 Euro, wenn der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zahlt. Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt seit 2024 538 Euro monatlich und wird ab 2025 auf 556 Euro erhöht. Bei höheren Stundenlöhnen als dem Mindestlohn verringert sich die erlaubte Arbeitszeit im Minijobverhältnis.
Es lohnt sich besonders für Eltern, in die Rentenversicherung einzuzahlen, da Beiträge zwischen dem dritten und dem zehnten Geburtstag des Kindes um bis zu 50 Prozent aufgewertet werden. Minijobbende sammeln Wartezeiten für einen Rentenanspruch und haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, staatliche Förderung und Reha-Maßnahmen. Letztendlich ist die Entscheidung, ob sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchten, individuell zu treffen. Die Minijob-Zentrale steht bei Fragen zur Verfügung.